Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
Änderung der Corona-Verordnung
Artikel vom 24.01.2023
Mit der ab 31.01.2023 gültigen CoronaVO hebt Baden-Württemberg nun alle Corona-Auflagen auf, die sich im Zuständigkeitsbereich des Landes befinden
- Beschäftigten in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen keine Masken mehr tragen.
- Auch in Obdachlosenheimen müssen kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden.
- Ebenfalls wird von diesem Tag an die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aufgehoben.
Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig. Sie schreiben unter anderem vor, dass Fahrgäste in Fernzügen und -bussen eine Maske tragen müssen.
Weitere Auflagen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder die Vorschrift für Patienten und Besucher von Arztpraxen werden ebenso vom Bund entschieden wie die Testpflichten in Kliniken und Pflege- sowie Altenheimen.