Gemeindenachricht
Ermittlung Bodenrichtwerte 2018
02.08.2019
Ermittlung der Bodenrichtwerte 2018 durch den Gutachterausschuss
Aufgrund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermit-teln (Bodenrichtwerte, siehe § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuchs).
Diese Bodenrichtwerte sind nach § 12 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung für baureifes Land oder einen anderen für ein Gebiet typischen Entwicklungszustand zu er-mitteln, soweit genügend Verkaufsfälle angefallen sind. Sie sind auf das Ende eines jedes geraden Kalenderjahres zu ermitteln und im Anschluss daran zu veröffentlichen.
Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Gemeindeverwaltung Talheim Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Aufgrund der bei der Gemeindeverwaltung vorliegenden Kaufpreissammlung für die Gemeinde Talheim hat der Gutachterausschuss in der Sitzung am 16.07.2019 Bodenrichtwerte für das Kalenderjahr 2018 ermittelt.
Übersicht der Bodenrichtwerte 2018