Gemeindenachricht

Medieninfo Nr. 2 des Landratsamtes "Häusliche Absonderung"


Coronavirus
Landkreis erlässt weitere Allgemeinverfügung


Aufgrund der hohen Zahl an infizierten Personen muss das bisherige Vorgehen zur Eindämmung des Virus geändert werden. Das Gesundheitsamt ist jetzt auf eine größere Mitwirkung der betroffenen Personen angewiesen. Es hat deshalb deren Pflichten in einer Allgemeinverfügung geregelt. Das Gesundheitsamt wird Infizierte künftig nicht mehr einzeln über ihre Pflichten informieren und auch nicht mehr deren Kontaktpersonen ermitteln. Die infizierten Personen sind nun verpflichtet, selbst eine Liste über ihre Kontaktpersonen zu erstellen und diese an das Gesundheitsamt sowie an das örtliche Bürgermeisteramt zu übermitteln. Außerdem müssen die Infizierten ihre Kontaktpersonen selbst benachrichtigen.

Die betroffenen Personen sollten die Allgemeinverfügung genau lesen und sich über ihre Pflichten informieren. Die Allgemeinverfügung ist auf der Interseite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de/coronavirus veröffentlicht. Sie tritt am Samstag, 21. März 2020, in Kraft.

Die vom Landkreis am 13. März 2020 erlassenen Allgemeinverfügungen über die Einschränkungen von Veranstaltungen und das Besuchsverbot in Krankenhäusern werden mit der heute erlassenen Allgemeinverfügung aufgehoben. Die Inhalte sind inzwischen durch Rechtsverordnungen des Landes geregelt.

Download
^
Download