Gemeindenachricht

Neureglung der Wasserentnahme


Wasserentnahmestelle an der Soultzmatter Straße
- Neureglung der Wasserentnahme
 
 
Aufgrund technischer Probleme beim Brunnen der Mineralquelle an der Soultzmatter Straße wird es notwendig, dass der Zylinder des Schlosses erneuert werden muss. Infolgedessen müssen die ausgegebenen Schlüssel durch neue ersetzt werden.
 
In diesem Zusammenhang wird auch die Berechtigung zur Wasserentnahme neu geregelt und folgende Festlegungen getroffen:
  • Berechtigungsscheine erhalten nur Talheimer Bürgerinnen und Bürger.
  • Das Verbringen des Quellwassers darf ausschließlich auf Flächen der Talheimer Gemarkung erfolgen.
  • Das Wasser darf ausschließlich für den Eigenbedarf verwendet werden.
  • Das Wasser darf nur zum Bewässern von landwirtschaftlichen Grundstücken bzw. Gartengrundstücken verwendet werden.
  • Die Wasserentnahme dient ausschließlich der Versorgung während der Trockenzeit.
  • Das Quellwasser wird nur als Brauchwasser zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung als Trinkwasser wird ausgeschlossen.
  • Die Gemeinde haftet nicht für mögliche Schäden aus bakteriologischer oder sonstiger Verunreinigung.
  • Der Berechtigungsschein ist mitzuführen und bei Verlangen vorzuzeigen.
  • Der Berechtigungsschein ist nicht übertragbar.
  • Der Schlüssel darf nicht an weitere Personen weitergegeben werden.
  • Ein Verlust des Schlüssels ist unverzüglich der Gemeinde Talheim zu melden.
  • Bei Missbrauch dieser Regelungen erfolgt der Einzug des Schlüssels.
 
Der Austausch des Zylinders erfolgt am 17. Juli 2020. Ab dem 18. Juli 2020 ist eine Wasserentnahme nur noch mit dem neuen Schlüssel möglich.
 
Sämtliche, bei der Gemeindeverwaltung registrierten Inhaber von ausgestellten Berechtigungsausweisen werden angeschrieben und auf die Neuregelungen hingewiesen.
 
Ab sofort können die neuen Schlüssel (gegen eine Gebühr von 10,00 €) sowie die Berechtigungsscheine bei der Gemeindeverwaltung, Frau Opl, Zimmer 11, Tel. 07133 9830-31, beantragt und abgeholt werden.
 
Talheim, den 30. Juni 2020