Gemeindenachricht

3. Abschlag der Grundsteuer/Gewerbesteuer



Fälligkeit 3. Abschlag der Grundsteuer/Gewerbesteuer am 15.08.2020 und der Grundsteuer Kleinbeträge unter 20 € (Jahresbetrag)
 

Am 15.08.2020 ist der 3. Abschlag der Grundsteuer/Gewerbesteuer fällig, ebenso die Grundsteuer welche unter die Kleinbetragsgrenze (Jahresbetrag) 20 € fallen.
Bitte entnehmen Sie den zu zahlenden Betrag Ihrem zuletzt zugegangenen Bescheid.
 
Bitte achten Sie darauf, dass bei den Zahlungen unbedingt das Buchungszeichen angegeben ist. Dies vermeidet Fehler und erleichtert uns die Zuordnung der Zahlung.
 
Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitten wir um fristgerechte Zahlung auf ein Konto der Gemeinde Talheim.
 
Auf die Möglichkeit des Bankeinzugsverfahrens für Steuern und Gebühren wird hingewiesen.
 
Werden Grundstücke im Lauf des Kalenderjahres (Steuerjahr) verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Steuerjahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Die Fortschreibung erfolgt zum 01 Januar des folgenden Jahres.
Andere Vereinbarungen (z.B. Kaufverträge) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren aber nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde.
 
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Talheim, Frau Blattert (Tel. 07133/9830-34), gerne zur Verfügung.