Gemeindenachricht

Corona-Tests für Reiserückkehrer


Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Corona-Tests für Reiserückkehrer

Wer aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreist, muss seit dem 8. August einen verpflichtenden Corona-Test durchführen lassen. Auch wer aus Staaten einreist, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen.
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung Baden-Württemberg unter: www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik „Gesundheit & Pflege“. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat hier unter „Informationen zum Coronavirus“ Antworten auf häufige Fragen zu Corona-Tests für Reiserückkehrer zusammengestellt.
 
Hier ein kurzer Auszug der wichtigsten Fragen und Antworten:
 
 
Welche Staaten gelten als Risikogebiete?
Das Sozialministerium veröffentlicht auf seiner Internetseite die aktuelle Liste der Risikogebiete.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Inneres (BMI).

 
Muss ich mich als Reiserückkehrer/in aus einem Risikogebiet grundsätzlich bei der Behörde melden?
Ja, unabhängig von der Testung bin ich als Einreisender aus einem Risikogebiet verpflichtet, mich unverzüglich bei der für mich zuständigen Behörde (das heißt die für meinen Wohnort/Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsbehörde beziehungsweise Ortspolizeibehörde) zu melden. Diese Verpflichtung kann auch durch die Abgabe einer sogenannten „Aussteigerkarte“ erfüllt werden; diese kann zum Beispiel bereits bei der Ankunft am Flughafen abgegeben werden. Mindestens bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses muss man zwingend in Quarantäne verbleiben, die letztendliche Aufhebung der Quarantäne wird durch die Ortspolizeibehörde entschieden.
 
Falls das Testergebnis nicht gleich vorliegt, muss man sich dann für die Zeit bis zum Testergebnis in Quarantäne begeben?
Ja, wenn man aus einem Risikogebiet einreist, muss man sich in Quarantäne begeben, bis das negative Testergebnis vorliegt.
 
Was passiert, wenn man sich nicht testen lässt?
Wer entgegen dieser Verpflichtung eine entsprechende Untersuchung vorsätzlich oder fahrlässig nicht duldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.