Gemeindenachricht

Fälligkeit 3. Abschlag Wasserzins


Fälligkeit 3. Abschlag Wasserzins, Schmutz- und Niederschlagswasser
 
Am 30.09.2020 ist der letzte Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren 2020 fällig.
 
Die Höhe des Abschlages entnehmen Sie bitte aus dem Abrechnungsbescheid für das Jahr 2019 oder wenn die Abschlagshöhe geändert worden ist aus der „Mitteilung über die Änderung des Abschlages“.
 
Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitten wir um fristgerechte Zahlung auf ein Konto der Gemeinde Talheim.
 
Auf die Möglichkeit des Bankeinzugsverfahrens für Steuern und Gebühren wird hingewiesen.
 
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Talheim, Frau Blattert (Tel. 07133-983034) gerne zur Verfügung. 
 
Ihr Steueramt