Gemeindenachricht

Freilaufende Hunde und Hundekot


Freilaufende Hunde und Hundekot –
immer wieder ein Ärgernis
 
 
Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

es ist uns bekannt, dass der Großteil von Ihnen ihren Hund angeleint ausführt und den Hundekot ordnungsgemäß entsorgt. Hierfür bedanken wir uns und sagen „weiter so!“.
 
Es gibt jedoch leider auch vereinzelt andere Hundehalter, deren Verhalten immer wieder zu Beschwerden über frei laufende Hunde und Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen, auf Privatgrundstücken und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen führt.
 
Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur unangenehm, sondern auch gesundheitsschädlich, weil er gefährliche Krankheitserreger enthalten kann. Mit diesen Verschmutzungen im Bereich der Bürgersteige, Rad- und Fußwege werden die Anwohner und Bürger/innen , im Bereich öffentlicher Anlagen und Spielplätze der gemeindliche Bauhof tagtäglich konfrontiert.
Leidtragende sind alle Fußgänger, Spaziergänger und Landwirte, die in die Hinterlassenschaften der Vierbeiner hineintreten.
 
Deshalb unser Appell an Sie, als verantwortungsbewusste Hundehalter(innen):
  • Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen. Leinen Sie das Tier spätestens dann an, wenn sich andere Menschen oder Tiere nähern. Innerhalb bebauter Ortsteile besteht auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen Anleinpflicht.
  • Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen.
  • Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sowie landwirtschaftliche Flächen und Privatgrundstücke sind dafür tabu!
  • Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu beseitigen.
  • Beachten Sie diese einfachen Regeln nicht, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.
  • Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie zum Gassi gehen eine Tüte o.Ä. mitnehmen und damit den Kot Ihres Vierbeiners einsammeln, tragen Sie mit dazu bei, unser Gemeindegebiet sauber zu halten. An verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet sind Hundetoiletten aufgestellt, an welchen kostenlos Tüten zur Entsorgung des Hundekots entnommen und diese teilweise auch gleich entsorgt werden können.
 
Beachten Sie bitte diese Regeln und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.
 
Ihre Gemeindeverwaltung