Gemeindenachricht

Verschmutzung von Feldwegen und Straßen



Reinigungspflicht für Verschmutzer!
 
In der letzten Zeit sind die Feldwege und die Gemeindestraßen wieder des Öfteren stark verunreinigt!
 
Wer die Fahrbahn verunreinigt, ist nach § 32 der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, die dadurch entstandenen Verkehrsgefährdungen unverzüglich zu beseitigen. Der an Reifen oder Rädern haftende Schmutz ist vor der Ausfahrt auf den Feldweg oder die Straße zu entfernen. Dies gilt auch und ganz besonders nach Einbruch der Dunkelheit.
 
Wer eine von ihm verursachte Verunreinigung der Fahrbahn nicht unverzüglich beseitigt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Entsteht durch die Verschmutzung der Fahrbahn ein Unfall, so hat derjenige, der die Verschmutzung verursacht hat, außerdem mit unter Umständen erheblichen Schadenersatzansprüchen zu rechnen.
 
Die Gemeindeverwaltung bittet deshalb um Beachtung und Reinigung der verschmutzten Feldwege und Straßen im Gemeindegebiet.