Gemeindenachricht

Information an die Grundsteuerzahler


Information an die Grundsteuerzahler
 
Im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung und dem wirtschaftlichen Handeln verzichtet die Gemeinde Talheim schon seit mehreren Jahren auf den Erlass von Jahresbescheiden bei der Grundsteuer, wenn sich keine Änderungen der Grundlage ergeben. Der zuletzt zugegangene Grundsteuerbescheid gilt somit auf unbestimmte Zeit als Mehrjahresbescheid weiter.
Solange keine Änderung eintritt, die den Eigentümer, die Höhe der Steuer oder die Fälligkeit beeinflusst, wird die Grundsteuer für die Folgejahre jeweils allgemein durch öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes festgesetzt.
Bitte merken sie sich daher die auf dem zuletzt zugegangenen Bescheid vermerkten Fälligkeitstermine vor und bewahren sie ihren Bescheid sorgfältig auf, da ihnen keine weitere Zahlungsaufforderung zugeht.
 
Die Grundsteuer ist vierteljährlich jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Es besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer in gesamter Höhe am 01.07. eines Jahres zu bezahlen. Bei Bedarf bitten wir sie, sich bei der Gemeinde Talheim zu melden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis eine Änderung gewünscht wird.
 
Auf die Möglichkeit des SEPA-Basislastschriftverfahrens für Steuern und Gebühren wird hingewiesen. Falls sie künftig das SEPA-Lastschriftverfahren nützen möchten, bitten wir Sie der Gemeindeverwaltung Talheim ein SEPA-Basislastschriftmandat vorzulegen.
 
Wird ein Grundstück während des Jahres veräußert, bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem die Auflassung stattgefunden hat, da die Grundsteuer eine sogenannte „Jahressteuer“ ist. Ist im Kaufvertrag ein anderer Termin für den Steuerübergang vereinbart, so hat dies nur eine privatrechtliche Bedeutung im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber und hebt die öffentlich-rechtliche Steuerschuldnerschaft nicht auf. Der neue Eigentümer erhält erst für das Folgejahr einen Grundsteuerbescheid. Somit gibt es keine doppelte Veranlagung.
 
Bitte teilen sie uns Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihrer Bankverbindung frühzeitig mit.
 
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Talheim, Frau Blattert (Tel. 07133/9830-34, E-Mail: Tanja.Blattert(at)talheim.de) zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt