Gemeindenachricht

Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträucher



Jetzt Bäume, Hecken und Sträucher zurückschneiden
 
Die Schutzfrist nach dem Naturschutzgesetz für den Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern beginnt am 1. März. Wer seine Gehölze noch schneiden will oder muss, sollte dies daher noch im Februar tun. Die Schonfrist endet erst am 30. September.
 
Pflanzen zurückzuschneiden ist wichtig, auch um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Äste und Zweige, die in Gehwege, Feldwege und Straßen hineinragen, müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Wenn Bäume und Sträucher in vollem Laub stehen, verdecken sie oft Verkehrszeichen und Straßenschilder. Auch Straßenleuchten werden oft durch Äste und Zweige verdeckt und erzielen dadurch nicht die gewünschte Ausleuchtung der Straßen.
Bei Grundstücken außerhalb der geschlossenen Ortschaften sind in der Regel die Landwirte mit ihren großen Fahrzeugen die Leidtragenden, wenn sie Hecken und Gehölzen ausweichen müssen und dadurch Nachbargrundstücke in Mitleidenschaft gezogen werden.
 
Deshalb bitten wir alle Grundstückseigentümer, zu überprüfen, ob das erforderliche Lichtraumprofil entlang ihres Grundstücks noch gegeben ist. Über Gehwegen müssen deshalb 2,30 m frei bleiben, über Radwegen 2,50 m und über Fahrbahnen und Feldwegen muss mindestens eine Höhe von 4,50 m freigeschnitten sein.
Bei eventuell auftretenden Schäden haftet der Grundstücksbesitzer. Die Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
 
Das Schnittgut kann freitags von 15.00 – 17.00 Uhr und samstags von 11.00 – 16.00 Uhr auf dem Häckselplatz kostenlos abgeliefert werden.