Gemeindenachricht

Fälligkeit diverser Steuer



Fälligkeit der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer 2021 und der Wasserverbrauchsabrechnung 2020
 
Am 15.02.2021 ist die erste Rate der Grund- und Gewerbesteuer, sowie der Jahresbetrag der Hundesteuer für das Jahr 2021 fällig. Der zu zahlende Betrag kann dem zuletzt zugegangenen Bescheid entnommen werden.
 
Am 15.03.2021 werden die Gebühren aus der Wasserverbrauchsabrechnung 2020 fällig. Der Bescheid zur Wasserverbrauchsabrechnung 2020 vom 29.01.2021 wurde bzw. wird allen Abnehmern zugestellt. Sollten nach dem 29.01.2021 Änderungen bezüglich der Wasserverbrauchsabrechnung entstanden sein, kann der Fälligkeitstermin vom 15.03.2021 abweichen.
 
Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitten wir um fristgerechte Zahlung auf ein Konto der Gemeinde Talheim.
 
Auf die Möglichkeit des SEPA-Basislastschriftverfahrens für Steuern und Gebühren wird hingewiesen. Falls Sie künftig das SEPA-Lastschriftverfahren nützen möchten, bitten wir nachfolgendes SEPA-Basislastschriftmandat der Gemeindeverwaltung Talheim vorzulegen.

 
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Talheim, Frau Blattert (Tel. 07133-983034) gerne zur Verfügung.