Gemeindenachricht

Reh von Hund gerissen



Reh von Hund gerissen –
Anleinpflicht für Hunde nach der Polizeiverordnung
 
Wie über die Heilbronner Stimme am vergangenen Donnerstag bekannt wurde, hat ein Hund in Talheim ein Reh tödlich verletzt. Der nicht angeleinte Hund war am Donnerstag gegen 12 Uhr im offenen Gewann Kohlfeld zwischen Frankelbachsee und der Soultzmatter Straße unterwegs und hetzte hinter einer Gruppe von Rehen her. Eines der Tiere wurde dabei von dem Hund gerissen.
 
Wir weisen in diesem Zusammenhang daher hier noch einmal auf die Anleinpflicht für Hunde hin und bitten die Hundehalter, diese unbedingt einzuhalten.
 
Die Polizeiverordnung der Gemeinde Talheim enthält für Hundehalter folgende wichtige Regelung in Bezug auf die Anleinpflicht ihrer Tiere:
 
Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
 
Außerhalb des Innenbereichs dürfen Hunde nur frei umherlaufen, wenn eine Begleitperson vorhanden ist, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann.
Das bedeutet: Es muss gewährleistet sein, dass jemand bei dem Hund ist, auf den das Tier hört!

 
Für die Wälder Baden-Württembergs gibt es keinen generellen Leinenzwang für Hunde. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Hund im Wald oder entlang des Waldrandes nur dann freilaufen lassen dürfen, wenn Sie ihn auch ohne Leine sicher unter Kontrolle haben und unverzüglich zu sich rufen können. Ist das nicht der Fall, machen Sie sich einer Ordnungswidrigkeit nach dem Landesjagdgesetz strafbar. Nehmen Sie Ihren Hund bitte an die Leine, wenn Sie ein Wildtier sehen, oder Ihnen andere Waldbesucher – vor allem Kinder oder Radfahrer auf dem Radwanderweg – begegnen.
 
Die genannten Regelungen – insbesondere der Leinenzwang im innerörtlichen Bereich - gelten für alle Hunderassen; es wird dabei nicht nach großen oder kleinen Hunden unterschieden!
 
Wir bitten die Hundehalter dringend um Beachtung!