Gemeindenachricht
Lockerungen wieder aufgehoben
18.03.2021
Coronavirus im Landkreis Heilbronn
Lockerungen wieder aufgehoben
Nachdem die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Heilbronn seit Donnerstag, 11. März, den Wert 50 an drei Tagen in Folge überschritten hat und das Infektionsgeschehen diffus ist, müssen die jüngsten Lockerungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder aufgehoben werden. Die Änderungen treten am Dienstag, 16. März, in Kraft und betreffen folgende Bereiche:
- Der bisher komplett geöffnete Einzelhandel darf künftig nur nach vorheriger Terminabsprache („Click & Meet“) öffnen.
- Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können nur nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten besucht werden.
- Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist nur noch für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall erlaubt.
- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen müssen wieder schließen. Online-Unterricht ist möglich.
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