Gemeindenachricht

Ruhezeiten


Ruhezeiten nach der Polizeiverordnung

Die Gemeindeverwaltung weißt darauf hin, dass laut Polizeiverordnung der Gemeinde Talheim Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht ausgeführt werden dürfen.

Die Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr umfasst dabei  Arbeiten mit Freischneidern, Laubblasgeräten oder Laubsammlern sowie Grastrimmer bzw. Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor) und allgemeine Haus- und Gartenarbeiten wie das Hämmern, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matrazen u.ä.

Das Rasenmähen fällt nach den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, insbesondere der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), nicht unter die Regelung zur Mittagsruhe und ist lediglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht gestattet.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG) einzuhalten sind. Dies bedeutet, dass an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen verboten sind (§6 FTG). Dazu gehören beispielsweise auch laute Renovierungsarbeiten im Haus oder Gartenarbeiten mit Maschinen.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft und beachten die angegebenen Ruhezeiten!

Ihre Gemeindeverwaltung