Gemeindenachricht

Vereinsförderung


Zuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien  

JETZT BEANTRAGEN!

Die Gemeinde gewährt den Sport-, Musik-, Gesang-, Brauchtums- und Heimatvereinen sowie den sonstigen Vereinen zur teilweisen Deckung ihrer laufenden Kosten und Vereinsaufwendungen gemäß Abschnitt III Abs. 1 der Vereinsförderungsrichtlinien der Gemeinde Talheim einen jährlichen Zuschuss in Form eines Grundbetrages.
Der Grundbetrag erhöht sich um eine jährliche Zulage für jeden dem Verein angehörigen Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Wir bitten deshalb die Vereine, der Gemeinde z.B. eine Kopie der Meldung des Vereines an den Württ. Landessportbund oder einer ähnlichen Dachorganisation auf Stichtag 31.12. des Vorjahres, aus welcher der Mitgliedsstand und die Anzahl der Jugendlichen ersichtlich ist, dem Antrag auf Vereinsförderung beizulegen.

Der Antrag muss bis spätestens 30.06.2021 bei der Gemeindeverwaltung, Frau Blattert, Rathausplatz 18, 74388 Talheim eingegangen sein.
Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Bürgermeisteramt Talheim - Finanzverwaltung