Gemeindenachricht

Leinenpflicht im Wald


Leinenpflicht im Wald

In der aktuell besonders sensiblen Phase der Brut- und Aufzuchtzeit müssen Wildtiere vor übermäßigen Störungen oder Beunruhigungen geschützt werden. Deshalb gilt ab sofort bis zum 15. Juli 2021 in bestimmten Gebieten des Landkreises Heilbronn eine Leinenpflicht für Hunde im Wald. Konkret betroffen sind die drei Bereiche Platte, Durstlache und „Entlang der Schozach“ auf den Gemarkungen Ilsfeld, Neckarwestheim, Lauffen und Talheim. Die entsprechende Allgemeinverfügung mit genauen Plänen ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.

Hunde werden von Wildtieren zurecht als große Gefahr wahrgenommen und gehören in sensiblen Bereichen wie entlang von Hecken oder generell im Wald an die Leine. Weibliche Wildtiere sind momentan hochtragend und können sich in diesem Zustand nicht so leicht bewegen und die Flucht ergreifen. Teile der Wildtiere, unter anderem das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs und viele Vogelarten beginnen mit dem Brüten. In den letzten Wochen und Monaten kam es in den genannten Gebieten vermehrt zu Störungen und Beunruhigungen von Wildtieren durch freilaufende Hunde. Unter anderem wurden bereits Rehe gehetzt, verletzt und getötet. Zudem kam es durch gestörtes und beunruhigtes Wild vermehrt zu Wildunfällen. Durch die Leinenpflicht sollen derartige Vorfälle verhindert werden.

Die sensible Phase der Aufzuchtzeit, in der unter anderem die Rehkitze nur begrenzt fluchtfähig sind, zieht sich bis Mitte Juli. Deshalb gilt die Leinenpflicht bis zum 15. Juli 2021.