Gemeindenachricht

Parken auf Gehwegen


Parken auf Gehwegen

Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden über falsches und dadurch für andere Verkehrsteilnehmer belästigendes Parken in Talheim ein.

Ein besonderes Ärgernis sind Fahrzeuge, die teilweise oder ganz auf dem Gehweg abgestellt werden, ohne dass dort entsprechende Parkflächen ausgewiesen sind.

Dieser ausschließlich den Fußgängern vorbehaltene Bereich wird dadurch stark eingeengt und oft sogar unpassierbar gemacht. Insbesondere für ältere Mitbürger, Kinder und Personen mit Kinderwägen stellt dies eine erhebliche Belästigung dar, da mit dem notwendig werdenden Ausweichen auf die Straße erhebliche Gefahren verbunden sind.

Die Gemeindeverwaltung appelliert an alle Autofahrer, Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu nehmen und keineswegs auf dem dafür nicht vorgesehenen Gehweg zu parken.

Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten legt die Höhe der Verwarngelder für nicht ordnungsgemäßes und falsches Parken fest. Mit dem derzeit gültigen Tatbestandskatalog kostet beispielsweise das widerrechtliche Parken eines Fahrzeugs auf dem Gehweg bis zu 35,- Euro Verwarngeld.

Wir bitten daher in Ihrem eigenen Interesse um Beachtung und Einhaltung der Verkehrsvorschriften.

Ihre Gemeindeverwaltung