Gemeindenachricht

Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Talheim


Hinweis zu den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Talheim

Die Gemeinde Talheim gewährt den Sport-, Musik, Gesang-, Brauchtums- und Heimatvereinen sowie den sonstigen Vereinen zur teilweisen Deckung ihrer laufenden Kosten und Vereinsaufwendungen einen pauschalen Zuschuss für die ersten 100 Mitglieder in Höhe von 100 € im Jahr.

Die Zulagen zum Grundbetrag für jede weiteren angefangenen 50 Mitglieder und für jeden angehörenden Jugendlichen werden nur nach entsprechender Vorlage einer aktuellen Mitgliederliste des Vereins gewährt. Aus der Mitgliederliste müssen der aktuelle Mitgliederstand und die Anzahl der Jugendlichen ersichtlich sein.

Hinweis: die Frist für den Antrag auf zusätzliche Förderung für jugendliche Mitglieder läuft am 30.06.2021 ab und kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden.

Der Antrag muss bei der Gemeindeverwaltung, Frau Blattert, Rathausplatz 18, 74388 Talheim eingereicht werden.

Bürgermeisteramt Talheim - Finanzverwaltung