Gemeindenachricht
Inzidenzstufe 1 ab Dienstag, 29. Juni 2021
Inzidenzstufe 1 im Landkreis Heilbronn ab Dienstag,
29. Juni 2021
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heilbronn seit Donnerstag, 24. Juni 2021, an fünf Tagen in Folge den Wert von 10 nicht überschritten hat, gelten ab Dienstag, 29. Juni 2021, weitere Lockerungen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Maßgeblicher Wert für die Inzidenzstufen sind nach der aktuellen Corona-Verordnung nicht mehr die Zahlen des Robert Koch-Institutes, sondern die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz.
Damit sind ab Dienstag wieder private Treffen mit maximal 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt, Geimpfte und Genesene sind weiterhin ausgenommen und zählen nicht als „weitere Person“. Eine Ausnahme für Kinder gibt es allerdings nicht mehr, sie zählen zur Personenzahl dazu. Auch für private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern gibt es weitere Lockerungen. Im Freien sind Feiern mit maximal 300 Personen erlaubt, ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Bei privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen ebenfalls maximal 300 Personen teilnehmen, allerdings müssen dann alle Gäste einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.
In der Gastronomie gibt es sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen keine Beschränkung der Personenzahl mehr. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht mehr erforderlich.
Sollte die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 10 liegen, entfallen die Lockerungen der Inzidenzstufe 1.
Alle Regelungen der Inzidenzstufe 1 finden sich im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de oder www.landkreis-heilbronn.de/coronavirus. Das Land hat außerdem umfangreiche FAQs zur aktuellen Corona-Verordnung veröffentlich: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung.