Gemeindenachricht

Leinenzwang für Hunde im Innenbereich


Leinenzwang für Hunde im Innenbereich

Aus aktuellem Anlass und vermehrten Beschwerden weisen wir auf folgende wichtige Regelung für die Hundehalter in Talheim hin: Nach § 14, Abs. 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde Talheim sind Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Diese Regelung der Polizeiverordnung gilt für alle Hunderassen; es wird nicht nach großen oder kleinen Hunden unterschieden! Bitte beachten Sie außerdem, dass private Grundstücke nicht ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers durch einen Hund betreten werden dürfen. Der verantwortliche Hundebesitzer hat dafür zu sorgen, dass sein Hund nicht auf fremde Grundstücke gelangt. Wir bitten die Hundehalter in Talheim um Beachtung und Einhaltung dieser Regelungen