Gemeindenachricht

Hunde im Außenbereich





Hunde im Außenbereich

Der § 14 der Polizeiverordnung der Gemeinde Talheim enthält für Hundehalter folgende wichtige Regelung in Bezug auf das spazieren führen ihrer Tiere außerhalb der bebauten Innenbereiche:

Außerhalb des Innenbereichs dürfen Hunde nur frei umherlaufen, wenn eine Begleitperson vorhanden ist, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann.

Das bedeutet: Es muss gewährleistet sein, dass jemand bei dem Hund ist, auf den das Tier hört!

Für die Wälder Baden-Württembergs gibt es keinen generellen Leinenzwang für Hunde. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Hund im Wald nur dann frei laufen lassen dürfen, wenn Sie ihn auch ohne Leine sicher unter Kontrolle haben und unverzüglich zu sich rufen können. Ist das nicht der Fall, machen Sie sich einer Ordnungswidrigkeit nach dem Landesjagdgesetz strafbar. Nehmen Sie Ihren Hund bitte an die Leine, wenn Sie ein Wildtier sehen, oder Ihnen andere Waldbesucher – vor allem Kinder – begegnen.

Wir bitten die Hundehalter um Beachtung!