Gemeindenachricht

Altersjubilare/Ehejubilare


Altersjubilare/Ehejubilare

Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG können Altersjubilare ab dem 70.
Geburtstag, jedem fünften weiteren Geburtstag sowie ab dem 100.
Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden: 70./75.
/80./85./90./95./100./101./102. ...
Ehejubiläen können ab dem 50. Ehejubiläum veröffentlicht werden.
Sollten Sie keine Veröffentlichung bzw. Weitergabe lhrer Daten anlässlich ihrer Alters- und Ehejubiläen an die Presse wünschen, können Sie dies beim Servicecenter der Gemeinde Talheim gebührenfrei
beantragen.

Kontakt: Servicecenter, Telefon 07133/983021 oder post(at)talheim.de
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Servicecenter wenden.