Gemeindenachricht

Wasserzähler in Übergabeschächten



Ablesung der Wasserzähler in Übergabeschächten

In den vergangen Jahren wurden der Wasserzähler bei Objekten, bei denen sich der Wasserzähler in einem Übergabeschacht innerhalb der privaten Grundstücke befindet ohne Rechtspflicht durch Mitarbeiter der Gemeinde Talheim abgelesen.

Diese Übergabeschächte befinden sich auf den jeweiligen Privatgrundstücken und sind somit Eigentum des/der jeweiligen Grundstückseigentümers/-er.

Nach der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Talheim kann die Gemeinde die Ablesung der Wasseruhr von den Grundstückseigentümern verlangen. Die Verpflichtung zur Ablesung der Wasserzähler obliegt den Grundstückseigentümern daher nicht nur für Wasserzähler innerhalb der Wohnhäuser, sondern auch für die Ablesung der Wasserzähler in Übergabeschächten, soweit diese sich auf Privatgrundstücken befinden. Es wird um Verständnis gebeten, dass diese freiwillige Leistung nicht durch Mitarbeiter der Gemeinde Talheim erbracht werden kann und die Grundstückseigentümer die Ablesung selbst veranlassen bzw. vornehmen müssen.

Zur Durchführung der Selbstablesung bitten wir Sie, als Verbrauchskunden (Eigentümer, Hausverwaltungen oder sonstige Beauftragte) um Ablesung des Standes der Hauptwasserzähleruhr und Übermittlung an das Bürgermeisteramt Talheim. Bitte teilen Sie uns neben dem Zählerstand, die Zählernummer, das Objekt (Straße, Haus-Nr.) und das zugehörige Buchungszeichen mit.