Gemeindenachricht

Fälligkeit der Grundsteuer, sowie Gewerbesteuer 15.05.2024


Fälligkeit der Grundsteuer, sowie Gewerbesteuer 15.05.2024

Am 15.05.2024 ist die zweite Rate der Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2024 fällig. Der zu zahlende Betrag kann aus dem zuletzt zugegangenen Bescheid entnommen werden.

Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitten wir um fristgerechte Zahlung auf ein Konto der Gemeinde Talheim.

Bitte achten Sie darauf, dass bei den Zahlungen unbedingt das Buchungszeichen angegeben ist. Dies vermeidet Fehler und erleichtert uns die Zuordnung der Zahlung.

Auf die Möglichkeit des Bankeinzugsverfahrens für Steuern und Gebühren wird hingewiesen.

Werden Grundstücke im Lauf des Kalenderjahres (Steuerjahr) verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Steuerjahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Die Fortschreibung erfolgt zum 01 Januar des folgenden Jahres.

Andere Vereinbarungen (z.B. Kaufverträge) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren aber nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Talheim, Frau Reisinger (Tel. 07133-983034) gerne zur Verfügung.