Veranstaltung
Gemeinderatssitzung
Vor der öffentlichen Sitzung findet um 17:30 Uhr auf dem Gemeindefriedhof eine Besichtigung von Musterpflasterflächen statt. Treffpunkt: oberer Eingang des Gemeindefriedhofs
Folgende Tagesordnungspunkte werden behandelt:
1. Bürgerfragestund
2. Bottwartal-/Schozachtalbahn von Marbach am Neckar bis
heilbronn
- Durchführung einer Machbarkeitsuntersuchung unter
Einbeziehung der Gemeinde Talheim
3. Sanierung Schlossbergschule Talheim
- Außenanlagen
- Beauftragung von zusätzlichen Leistungen
4. Baugebiet „Graben/Vorderer Tiefer Graben“
- Auswahl Vorentwurfsplanung
- Zustimmung zur Beauftragung der Bebauungsplanung
5. Anschaffung eines Bauhoffahrzeuges - Auftragsvergabe
6. Bürgermeisterwahl 2017
- Wahl des Gemeindewahlausschusses
- Stellenausschreibung
7. Feststellung der Jahresrechnung 2016
8. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, Gemeinde Talheim
- Auftragsvergabe
9. Bebauungsplan „Hetzelgasse/Sonnenstraße, 1. Änderung“
- Beauftragung eines Planungsbüros
10. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an
die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung
der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung WVS)
11. 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die
öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)
der Gemeinde Talheim
12. Verschiedenes - Bekanntgaben
Die Einwohnerschaft ist zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung herzlich eingeladen. Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nicht öffentliche Gemeinderatssitzung statt.
Für die Bürgerfragestunde geltende Bestimmungen:
a) Sie dauert höchstens 60 Minuten.
b) Jeder Einwohner darf zu zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen.
c) Die Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurz gefasst sein und die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
d) Zweck der Fragestunde ist nicht eine Diskussion mit dem Gemeinderat, sondern Beantwortung von Fragen sowie die Stellungnahme zu Anträgen und Vorschlägen.
e) Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderates Stellung.
f) Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung können, soweit es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, nicht behandelt werden.