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Bebauungsplan „Ortsmitte, 1. Änderung“
- Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat Talheim hat am 29.06.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, dem Entwurf des Bebauungsplans „Ortsmitte, 1. Änderung“ und dem Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und eine Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Für den Planbereich ist der Entwurf vom 29.06.2020 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
 
Bebauungsplan Ortsmitte
 
Ziele und Zwecke der Planung:
Die Gemeinde Talheim beabsichtigt die Neustrukturierung des Plangebiets. Der Geltungsbereich schließt den angrenzenden Parkplatz mit ein. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte, 1. Änderung“ dient der baulichen Nachverdichtung, der Schaffung von zentralem Wohnraum und der Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
 
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf vom zeichnerischen Teil, die textlichen Festsetzungen, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung werden in der Zeit vom 06.07.2020 bis 21.08.2020 (jeweils einschließlich) beim Bürgermeisteramt Talheim, Rathausplatz 18, im Foyer, 74388 Talheim während den Dienststunden ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
 
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraumes auch im Internet unter http://www.talheim.de abgerufen werden.
 
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Talheim, Rathausplatz 18, 74388 Talheim abgegeben werden.
                                  
Talheim, den 30.06.2020
gez. Rainer Gräßle
Bürgermeister