Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bachstraße, 1. Änderung“
Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Talheim hat am 21.03.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Bachstraße, 1. Änderung“ gebilligt. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 22.02.2022.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die öffentliche Auslegung findet
vom 11.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022
im Rathaus der Gemeinde Talheim, Rathausplatz 18, 74388 Talheim statt. Für den Zugang zum Rathaus gilt die 3G Regel.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Talheim
www.talheim.de
oder unter
https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html
abgerufen werden.
Talheim, den 01.04.2022
gez.
Rainer Gräßle
Bürgermeister