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Inkrafttreten der Klarstellungssatzung Gebiet „Südlich der Lauffener und westlich der Landturmstraße“

Auf Grundlage des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nummer des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 15. Oktober 2020 (GBl. S. 910, 911) hat der Gemeinderat der Gemeinde Talheim am 22.02.2021 die folgende Klarstellungssatzung „Südlich der Lauffener Straße und westlich der Landturmstraße“ beschlossen:
 
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich der Satzung
Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils werden gemäß der Darstellungen des zeichnerischen Planteils/ Lageplan (Maßstab 1:750) festgelegt.
 
Planzeichnung Lauffener- und Landturmstraße
 
Die Planzeichnung der Klarstellungssatzung vom 14.01.2021 ist Bestandteil dieser Satzung.
 
§ 2 Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der nach § 1 festgelegten Grenzen der Klarstellungssatzung richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben i.S.d. § 29 BauGB ausschließlich nach § 34 BauGB.
Sollte für Teile des Gebiets oder das gesamte Gebiet des gemäß § 1 festgelegten Innenbereichs ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nach dem Inkrafttreten dieser Satzung aufgestellt und bekannt gemacht werden, so richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.
 
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
 
Hinweis: Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung wird auch auf der Homepage der Internetseite (Homepage) der Gemeinde Talheim unter www.talheim.de veröffentlicht.
 
Talheim, den 26.02.2021
 
gez. Rainer Gräßle
Bürgermeister