Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Flein – Talheim für ein Pflege- und Seniorenheim
- Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Der Gemeindeverwaltungsverband Flein - Talheim hat am 17.07.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für ein Pflege- und Seniorenheim und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Der Planbereich wird im Nordwesten durch den Tannenäckerweg und im Südwesten durch die Hundsbergstraße begrenzt. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung:
Die Gemeinde Talheim beabsichtigt auf den dafür vorgesehenen Außenbereichsgrundstücken im Gewann Tannenäcker den Bedarf an Pflegeplätzen und Wohnraum für
pflegebedürftige und ältere Menschen zu decken. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans kommt die Gemeinde Talheim dem Kreispflegeplan des Landkreises
Heilbronn nach und schafft 45 Pflegeplätze.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit der Begründung und dem Umweltbericht (und Grünordnungsplan) in der Zeit vom 06.08.2018 bis 14.09.2018 (jeweils einschließlich) beim
Bürgermeisteramt Talheim, Rathausplatz 18, im Foyer, 74388 Talheim und beim Bürgermeisteramt Flein, Kellergasse 1, im Foyer, 74223 Flein während den Dienststunden ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Talheim unter http://www.talheim.de eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Talheim, Rathausplatz 18, 74388 Talheim und der Gemeindeverwaltung Flein, Kellergasse 1, 74223 Flein abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
Talheim, den 27.07.2018
gez. Rainer Gräßle
Verbandsvorsitzender