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Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Flein – Talheim für ein Pflege- und Seniorenheim


- Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Der  Gemeindeverwaltungsverband  Flein  -  Talheim  hat  am  17.07.2018  in  öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für ein Pflege- und Seniorenheim und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften  gebilligt  und beschlossen,  diesen  nach  §  3  Abs.  2  BauGB  öffentlich
auszulegen.  Der  Planbereich  wird  im  Nordwesten  durch  den  Tannenäckerweg  und  im Südwesten  durch  die Hundsbergstraße  begrenzt.  Der  Planbereich  ist  im  folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
 


Ziele und Zwecke der Planung:


Die  Gemeinde  Talheim  beabsichtigt  auf  den  dafür vorgesehenen  Außenbereichsgrundstücken  im  Gewann Tannenäcker  den  Bedarf  an  Pflegeplätzen  und  Wohnraum  für
pflegebedürftige  und  ältere  Menschen  zu  decken.  Durch  die  Aufstellung  des Bebauungsplans  kommt  die  Gemeinde  Talheim  dem  Kreispflegeplan  des  Landkreises
Heilbronn nach und schafft 45 Pflegeplätze. 

Öffentlichkeitsbeteiligung:


Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit der Begründung und dem Umweltbericht (und Grünordnungsplan) in der Zeit vom 06.08.2018 bis 14.09.2018 (jeweils einschließlich) beim
Bürgermeisteramt  Talheim,  Rathausplatz  18,  im  Foyer,  74388  Talheim  und  beim Bürgermeisteramt Flein, Kellergasse 1, im Foyer, 74223 Flein während den Dienststunden ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
 
Der  Inhalt  der  ortsüblichen  Bekanntmachung  und  die auszulegenden  Unterlagen  sind zusätzlich  auf  der  Homepage  der  Gemeinde  Talheim  unter  http://www.talheim.de eingestellt.
 
Während  der  Auslegungsfrist  können  -  schriftlich  oder  mündlich  zur  Niederschrift  - Stellungnahmen  bei  der  Gemeindeverwaltung  Talheim,  Rathausplatz  18,  74388  Talheim und der Gemeindeverwaltung Flein, Kellergasse 1, 74223 Flein abgegeben werden.
 
Es  wird  darauf  hingewiesen,  dass  nicht  während  der Auslegungsfrist  abgegebene Stellungnahmen  bei  der  Beschlussfassung  über  den  Bebauungsplan  unberücksichtigt
bleiben können.
   
Talheim, den 27.07.2018
gez. Rainer Gräßle
Verbandsvorsitzender