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Gemeinderatssitzung 17. Oktober 2016

Am 17. Oktober 2016 findet um 18.20 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Folgende Tagesordnungspunkte werden behandelt:


TOP 1:  Bürgerfragestunde
            
TOP 2:  Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN)
            - Information zur geplanten Verlagerung abgebrannter
            Brennelemente vom Kernkraftwerk Obrigheim zum Kernkraft
            Neckarwestheim


TOP 3:  Entwicklung eines Pflege- und Seniorenheimes im Gewann
            Tannenäcker 
            - Vorstellung der Entwurfsplanung Haus Edelberg Unternehmens-
            gruppe, Dienstleistungsgesellschaft für Senioren mbH, Karlsruhe/
            Firma Opea, 92813 Puteaux Cedex

            Anlage 1
            Anlage 2

TOP 4:  Baugebiet "Graben/Vorderer Tiefer Graben"
            - Vorstellung der drei Vorentwurfsplanungen für einen
            Bebauungsplan

            Erläuterung städtebauliches Konzept (Planung und Umwelt)
            Städtebaulicher Vorentwurf (Planung und Umwelt)
            Erläuterung städtebauliches Konzept (Matthias Käser)
            Städtebaulicher Vorentwurf (Matthias Käser)
            Erläuterung städtebauliches Konzept (Baldauf
            Architekten/Stadtplaner)

            Städtebaulicher Vorentwurf (Baldauf Architekten/Stadtplaner)
        

TOP 5:  Abrundungs- und Ergänzungssatzung "Soultzmatter Straße"
            - Abwägung der während der Bürgerbeteiligung und der 
            Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
            Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen unter-
            einander und gegeneinander entsprechend der Abwägungs-
            empfehlung
            - Satzungsbeschluss 
           
Anlage
              
TOP 6:  Kinderbetreuungsplätze in Talheim
            - Bedarfsplanung 2017


TOP 7:  Organisationsuntersuchung Gemeindebauhof

TOP 8: Verschiedenes - Bekanntgaben



Für die Bürgerfragestunde geltende Bestimmungen:
  • Sie dauert höchstens 60 Minuten.
  • Jeder Einwohner darf zu zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen.
  • Die Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurz gefasst sein und die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
  • Zweck der Fragestunde ist nicht eine Diskussion mit dem Gemeinderat, sondern Beantwortung von Fragen sowie die Stellungnahme zu Anträgen und Vorschlägen.
  • Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderates Stellung.
  • Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung können, soweit es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, nicht behandelt werden.