Weitere Informationen

Start > Rathaus > Gemeinderat > Gemeinderatssitzungen 2017 > Gemeinderatssitzung am 13. März 2017

Gemeinderatssitzung 13. März 2017

Am Montag, 13. März 2017, findet um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Folgende Tagesordnungspunkte werden behandelt:


TOP 1:  Bürgerfragestunde

        
TOP 2:  Baugebiet "Graben/Vorderer tiefer Graben"
            - Vorstellung der Vorentwurfsplanungen für einen
               Bebauungsplan

            Anlage 1
            Anlage 2
            Anlage 3
            Anlage 4

TOP 3:  Gemeindefriedhof Rohräcker
            - Vorstellung der Planung von Urnenwänden und alternativen
               Bestattungsformen
            - Baubeschluss

            Anlage 1
            Anlage 2
            
TOP 4:  Blutspenderehrung
 
TOP 5:  Straßenbeleuchtung Talheim
            - Umrüstung auf LED-Leuchten
            - Baubeschluss

            Anlage

TOP 6:  Anwesen Brunnengasse 16, Talheim
            - Entscheidung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts
               zum Erwerb einer Teilfläche

            Anlage
 

TOP 7:  Schlossbergschule Talheim
            - Vergabe eines Planungsauftrages zur Erneuerung der Fenster
               und Türen im Musikpavillon

             Anlage
 
TOP 8:  Dachsanierung Schlossberghalle
            - Nachtrag Architektenhonorar


TOP 9:  Annahme und Verwendung von Spenden

TOP 10: Verschiedenes - Bekanntgaben


Für die Bürgerfragestunde geltende Bestimmungen:
 
Sie dauert höchstens 60 Minuten.
Jeder Einwohner darf zu zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen.
Die Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurz gefasst sein und die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
Zweck der Fragestunde ist nicht eine Diskussion mit dem Gemeinderat, sondern Beantwortung von Fragen sowie die Stellungnahme zu Anträgen und Vorschlägen.
Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderates Stellung.
Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung können, soweit es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, nicht behandelt werden.