Weitere Informationen

Start > Rathaus > Gemeinderat > Gemeinderatssitzungen 2018 > Gemeinderatssitzung 26. November 2018

Gemeinderatssitzung am 26. November 2018

Am Montag, 26. November 2018, findet um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt.


TOP 1: Bürgerfragestunde

TOP 2: Bebauungsplan "Graben/Vorderer Tiefer Graben"
           - Abwägung der während der Auslegung eingegangenen 
              Stellungnahmen und Anregungen
           - Erneute Auslegung und Beteiligung von Behörden und
              sonstigen Trägern öffentlicher Belange 

           Anlage 1
           Anlage 2
           Anlage 3
           Anlage 3.1
           Anlage 3.2
           Anlage 3.3
           Anlage 3.4
           Anlage 3.5
           Anlage 4

TOP 3: Landessanierungsprogramm "Talheim Ortsmitte III"
           Neues Schloss
           - Vorstellung der Bestandsuntersuchung der Stützmauer
              entlang der Zufahrt


TOP 4: Neuordnung der Straßenbeleuchtung
           - Erwerb der Straßenbeleuchtung von der Süwag Energie AG
           - Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die
             Betriebsführung mit der ZEAG Energie AG

           Anlage 1
           Anlage 2

TOP 5: Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und
           Niederschlagswasserbeseitigung 2019 und 13. Änderung der
           Abwassersatzung (AbwS)

           Anlage 1
           Anlage 2

TOP 6: Anschaffung von Kopiersystemen für die Gemeindeverwaltung
           und die Schlossbergschule Talheim
           - Auftragsvergabe

          
   
TOP 7: Verschiedenes - Bekanntgaben


Für die Bürgerfragestunde geltende Bestimmungen:
 
Sie dauert höchstens 60 Minuten.
Jeder Einwohner darf zu zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen.
Die Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurz gefasst sein und die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
Zweck der Fragestunde ist nicht eine Diskussion mit dem Gemeinderat, sondern Beantwortung von Fragen sowie die Stellungnahme zu Anträgen und Vorschlägen.
Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderates Stellung.
Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung können, soweit es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, nicht behandelt werden.