Gemeinderatssitzung am 9. Juli 2018
Am Montag, 9. Juli 2018, findet um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
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TOP 1: Bürgerfragestunde
TOP 2: Schlossberghallen
- Erneuerung von Sanitärinstallationen gemäß der
Trinkwasserverordnung
- Erweiterung der Gebäudeleittechnik
- Auftragsvergaben
TOP 3: Landessanierungsprogramm "Talheim Ortsmitte III"
- Neues Schloss
- Vorstellung der Bestandsuntersuchung der Stützmauer
- Genehmigung eines Nachtrages
Anlage 1
Anlage 2
TOP 4: Gemeindeentwicklungsplanung "Zukunft Talheim 2025"
- Erstellung eines Zwischenberichts
- Auftragsvergabe
Anlage
- Bekanntgabe der wesentlichen Prüfungsergebnisse
TOP 7: Verschiedenes - Bekanntgaben
Für die Bürgerfragestunde geltende Bestimmungen:
Sie dauert höchstens 60 Minuten.
Jeder Einwohner darf zu zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen.
Die Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurz gefasst sein und die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
Zweck der Fragestunde ist nicht eine Diskussion mit dem Gemeinderat, sondern Beantwortung von Fragen sowie die Stellungnahme zu Anträgen und Vorschlägen.
Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderates Stellung.
Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung können, soweit es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, nicht behandelt werden.
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TOP 1: Bürgerfragestunde
TOP 2: Schlossberghallen
- Erneuerung von Sanitärinstallationen gemäß der
Trinkwasserverordnung
- Erweiterung der Gebäudeleittechnik
- Auftragsvergaben
TOP 3: Landessanierungsprogramm "Talheim Ortsmitte III"
- Neues Schloss
- Vorstellung der Bestandsuntersuchung der Stützmauer
- Genehmigung eines Nachtrages
Anlage 1
Anlage 2
TOP 4: Gemeindeentwicklungsplanung "Zukunft Talheim 2025"
- Erstellung eines Zwischenberichts
- Auftragsvergabe
Anlage
TOP 5: Jagdpachtvertrag
- Neuabschluss mit der Talheimer Jagdgemeinschaft
Anlage
- Bekanntgabe der wesentlichen Prüfungsergebnisse
TOP 7: Verschiedenes - Bekanntgaben
Für die Bürgerfragestunde geltende Bestimmungen:
Sie dauert höchstens 60 Minuten.
Jeder Einwohner darf zu zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen.
Die Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurz gefasst sein und die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
Zweck der Fragestunde ist nicht eine Diskussion mit dem Gemeinderat, sondern Beantwortung von Fragen sowie die Stellungnahme zu Anträgen und Vorschlägen.
Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderates Stellung.
Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung können, soweit es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, nicht behandelt werden.