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Gemeinderatssitzung am 23. September 2019

Am Montag, dem 23. September 2019, findet um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt.

TOP 1: Bürgerfragestunde

TOP 2: Lärmaktionsplan der Gemeinde Talheim, Stufe 3
           - Vorstellung des Vorentwurfs
           - Aufstellungsbeschluss
           - Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen
             Träger öffentlicher Belange

           Anlage 1 
 
TOP 3: Schlossbergschule Talheim
            - Innenräumliche Umgestaltung und Sanierung des Schulhaupt-
              gebäudes
            - Trockenbau- und Putzarbeiten - Auftragsvergabe
            - Elektroarbeiten - Nachtragsbeauftragung

            Anlage 1
            Anlage 2
  
TOP 4: EDV-Netz der Gemeindeverwaltung
            - Erwerb eines Servers

 
TOP 5: Sanierungsgebiet „Talheim Ortsmitte III“
           - Erneuerung der Fußwegeverbindung zwischen Hans-Helmer-
             Straße und Rathausparkplatz
           - Verblendung einer Winkelstützwand bei der unteren Treppen-
             anlage
           - Entscheidung über eine Auftragsvergabe
 
 
TOP 6: Baugebiet „Graben/Vorderer Tiefer Graben“
            - Bekanntgabe der zu beauftragenden Bauunternehmung zur 
              Durchführung der Erschließungsarbeiten

 
TOP 7: Dienstleistungszentrum „Rathausplatz 18“
            - Sanierung des Trinkwassernetzes
            - Auftragsvergabe der Fliesenarbeiten
            - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen

 
TOP 8: Gemeindewald Talheim
            - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen

 
TOP 9: Verschiedenes - Bekanntgaben

Die Einwohnerschaft ist zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung herzlich eingeladen. Vor der öffentlichen Sitzung findet eine nicht öffentliche Gemeinderatssitzung statt.
 
Für die Bürgerfragestunde gelten folgende Bestimmungen:
 
a)           Sie dauert höchstens 60 Minuten.
b)           Jeder Einwohner darf zu zwei Angelegenheiten Stellung 
              nehmen und Fragen stellen.
c)           Die Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurz gefasst
              sein und die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
d)           Zweck der Fragestunde ist nicht eine Diskussion mit dem
              Gemeinderat, sondern Beantwortung von Fragen sowie die
              Stellungnahme zu Anträgen und Vorschlägen.
e)           Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender des
              Gemeinderates Stellung.
f)            Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie
              Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und
              Ordnungsverwaltung können, soweit es das öffentliche Wohl
              oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, nicht
              behandelt werden.