Gemeinderatssitzung am 23. September 2019
Am Montag, dem 23. September 2019, findet um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt.
TOP 1: Bürgerfragestunde
TOP 2: Lärmaktionsplan der Gemeinde Talheim, Stufe 3
- Vorstellung des Vorentwurfs
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Anlage 1
TOP 3: Schlossbergschule Talheim
- Innenräumliche Umgestaltung und Sanierung des Schulhaupt-
gebäudes
- Trockenbau- und Putzarbeiten - Auftragsvergabe
- Elektroarbeiten - Nachtragsbeauftragung
Anlage 1
Anlage 2
TOP 4: EDV-Netz der Gemeindeverwaltung
- Erwerb eines Servers
TOP 5: Sanierungsgebiet „Talheim Ortsmitte III“
- Erneuerung der Fußwegeverbindung zwischen Hans-Helmer-
Straße und Rathausparkplatz
- Verblendung einer Winkelstützwand bei der unteren Treppen-
anlage
- Entscheidung über eine Auftragsvergabe
TOP 6: Baugebiet „Graben/Vorderer Tiefer Graben“
- Bekanntgabe der zu beauftragenden Bauunternehmung zur
Durchführung der Erschließungsarbeiten
TOP 7: Dienstleistungszentrum „Rathausplatz 18“
- Sanierung des Trinkwassernetzes
- Auftragsvergabe der Fliesenarbeiten
- Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen
TOP 8: Gemeindewald Talheim
- Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen
TOP 9: Verschiedenes - Bekanntgaben
Die Einwohnerschaft ist zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung herzlich eingeladen. Vor der öffentlichen Sitzung findet eine nicht öffentliche Gemeinderatssitzung statt.
Für die Bürgerfragestunde gelten folgende Bestimmungen:
a) Sie dauert höchstens 60 Minuten.
b) Jeder Einwohner darf zu zwei Angelegenheiten Stellung
nehmen und Fragen stellen.
c) Die Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurz gefasst
sein und die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
d) Zweck der Fragestunde ist nicht eine Diskussion mit dem
Gemeinderat, sondern Beantwortung von Fragen sowie die
Stellungnahme zu Anträgen und Vorschlägen.
e) Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender des
Gemeinderates Stellung.
f) Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie
Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und
Ordnungsverwaltung können, soweit es das öffentliche Wohl
oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, nicht
behandelt werden.
TOP 1: Bürgerfragestunde
TOP 2: Lärmaktionsplan der Gemeinde Talheim, Stufe 3
- Vorstellung des Vorentwurfs
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Anlage 1
TOP 3: Schlossbergschule Talheim
- Innenräumliche Umgestaltung und Sanierung des Schulhaupt-
gebäudes
- Trockenbau- und Putzarbeiten - Auftragsvergabe
- Elektroarbeiten - Nachtragsbeauftragung
Anlage 1
Anlage 2
TOP 4: EDV-Netz der Gemeindeverwaltung
- Erwerb eines Servers
TOP 5: Sanierungsgebiet „Talheim Ortsmitte III“
- Erneuerung der Fußwegeverbindung zwischen Hans-Helmer-
Straße und Rathausparkplatz
- Verblendung einer Winkelstützwand bei der unteren Treppen-
anlage
- Entscheidung über eine Auftragsvergabe
TOP 6: Baugebiet „Graben/Vorderer Tiefer Graben“
- Bekanntgabe der zu beauftragenden Bauunternehmung zur
Durchführung der Erschließungsarbeiten
TOP 7: Dienstleistungszentrum „Rathausplatz 18“
- Sanierung des Trinkwassernetzes
- Auftragsvergabe der Fliesenarbeiten
- Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen
TOP 8: Gemeindewald Talheim
- Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen
TOP 9: Verschiedenes - Bekanntgaben
Die Einwohnerschaft ist zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung herzlich eingeladen. Vor der öffentlichen Sitzung findet eine nicht öffentliche Gemeinderatssitzung statt.
Für die Bürgerfragestunde gelten folgende Bestimmungen:
a) Sie dauert höchstens 60 Minuten.
b) Jeder Einwohner darf zu zwei Angelegenheiten Stellung
nehmen und Fragen stellen.
c) Die Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurz gefasst
sein und die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
d) Zweck der Fragestunde ist nicht eine Diskussion mit dem
Gemeinderat, sondern Beantwortung von Fragen sowie die
Stellungnahme zu Anträgen und Vorschlägen.
e) Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender des
Gemeinderates Stellung.
f) Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie
Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und
Ordnungsverwaltung können, soweit es das öffentliche Wohl
oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, nicht
behandelt werden.