Gemeinderatssitzung 21. September 2020
Am Montag, dem 21. September 2020, findet um 18:00 Uhr im Kulturtreff der Schlossberghallen, In den Hofwiesen 21, Talheim, eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
TOP 1: Bürgerfragestunde
TOP 2: Erneuerung der Wasserleitungen Bahnhofstraße / Mühlstraße
- Aufhebung der Ausschreibung nach der VOB/A
TOP 3: Haushalt 2020
- Finanzzwischenbericht
TOP 4: Kostenausgleich für die Unterbringung von Flüchtlingen
in der Anschlussunterbringung
- Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag
Anlage 1
Anlage 2
TOP 5: Instandsetzung von Brückenbauwerken
- Genehmigung der Mehraufwendungen
TOP 6: Verschiedenes - Bekanntgaben
Hinweis: Bitte denken Sie an Ihre Mund-/Nasenbedeckungen
Für die Bürgerfragestunde geltende Bestimmungen:
a) Sie dauert höchstens 60 Minuten.
b) Jeder Einwohner darf zu zwei Angelegenheiten
Stellung nehmen und Fragen stellen.
c) Die Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurz
gefasst sein und die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
d) Zweck der Fragestunde ist nicht eine Diskussion mit
dem Gemeinderat, sondern Beantwortung von Fragen
sowie die Stellungnahme zu Anträgen und Vorschlägen.
e) Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender
des Gemeinderates Stellung.
f) Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie
Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und
Ordnungsverwaltung können, soweit es das öffentliche Wohl
oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, nicht behandelt
werden.
TOP 1: Bürgerfragestunde
TOP 2: Erneuerung der Wasserleitungen Bahnhofstraße / Mühlstraße
- Aufhebung der Ausschreibung nach der VOB/A
TOP 3: Haushalt 2020
- Finanzzwischenbericht
TOP 4: Kostenausgleich für die Unterbringung von Flüchtlingen
in der Anschlussunterbringung
- Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag
Anlage 1
Anlage 2
TOP 5: Instandsetzung von Brückenbauwerken
- Genehmigung der Mehraufwendungen
TOP 6: Verschiedenes - Bekanntgaben
Hinweis: Bitte denken Sie an Ihre Mund-/Nasenbedeckungen
Für die Bürgerfragestunde geltende Bestimmungen:
a) Sie dauert höchstens 60 Minuten.
b) Jeder Einwohner darf zu zwei Angelegenheiten
Stellung nehmen und Fragen stellen.
c) Die Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurz
gefasst sein und die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
d) Zweck der Fragestunde ist nicht eine Diskussion mit
dem Gemeinderat, sondern Beantwortung von Fragen
sowie die Stellungnahme zu Anträgen und Vorschlägen.
e) Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender
des Gemeinderates Stellung.
f) Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie
Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und
Ordnungsverwaltung können, soweit es das öffentliche Wohl
oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, nicht behandelt
werden.