Was erledige ich wo?
Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
In der Gemeinde Talheim gibt es drei Kindergärten mit insgesamt sechs Kindergartengruppen. Ein Kindergarten ist in Trägerschaft der katholischen Kirche, ein weiterer in Trägerschaft der evangelischen Kirche sowie ein Kindergarten in Trägerschaft der Gemeinde.
Bei den Öffnungszeiten können Sie wählen zwischen verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagesbetreuung (nur im Gemeindekindergarten).
-
Gesamtleitung Kindertageseinrichtungen
- der Träger der Einrichtung oder
- die Gemeindeverwaltung oder
- direkt die Kindergartenleitung
Die Anmeldung für alle Kindergärten erfolgt zentral über die Gemeindeverwaltung. Von hier aus werden die Anmeldungen an die jeweilige Einrichtung verteilt.
Keine
- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- Richtlinien des Kultus- und des Sozialministeriums über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach § 34a Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge bei freien Trägern)
- § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Elternbeiträge bei kommunalen Trägern)
- § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe)
Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.
Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.