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Was erledige ich wo?

Bioabfall entsorgen

Bioabfälle können durch Eigenkompostierung entsorgt werden oder gehören in die separate Biotonne. Zuständig für die Abfallentsorgung - auch den Bioabfall - ist der Landkreis Heilbronn. Neben der Biotonne gibt es den 60-Liter-Gartenabfallsack, in dem ebenfalls Bioabfälle entsorgt werden können.
Zusätzlich zu der Biotonne gibt es von April bis Dezember die Möglichkeit, Rasenschnitt und Laub aus Hausgärten auf dem eingezäunten Häckselplatz kostenfrei abzugeben.

Bioabfälle sind zum Beispiel Gemüse- und Obstreste, Balkon- und Topfpflanzen, Kaffeefilter und Teebeutel, feste Speisereste, altes Brot, Eierschalen, Fallobst, Laub, Rasenschnitt, kleiner Heckenschnitt.

Zuständige Stelle
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Zuständige Stelle
Landratsamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
07131 / 994190
E-Mail senden / anzeigen
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

Der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis

Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Sie möchten Bioabfall entsorgen.

Bioabfälle sind zum Beispiel

  • Gemüse- und Obstreste,
  • Balkon- und Topfpflanzen,
  • benutzte Kaffeefilter und Teebeutel,
  • feste Speisereste,
  • feste Altspeisefette,
  • altes Brot,
  • Eierschalen,
  • Fallobst,
  • Laub,
  • Rasenschnitt,
  • kleiner Heckenschnitt.

wichtig: Geben Sie keine PE-Kunststoffbeutel in die Bioabfallsammlung!

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Biotonnen gibt es in der Größe 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter. Die Größe der benötigten Tonne bestimmt jeder Haushalt selbst. Die Biotonne wird von Seiten des Landkreises nicht zur Verfügung gestellt und muss käuflich erworben werden.
 

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

keine

Bearbeitungsdauer
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Bearbeitungsdauer

keine

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung
Die Jahresgebühr für Marken, Banderolen und Säcke können im Abfallkalender des Landkreises nachgelesen werden.
Verkaufsstellen in Talheim sind:
- EDEKA Aktiv-Markt, Sontheimer Str. 20
- Baier schreiben - lesen - schenken, Rathausplatz 30
Sonstiges
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Sonstiges

siehe "Vertiefende Informationen"

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

Die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis

Vertiefende Informationen
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Vertiefende Informationen