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Was erledige ich wo?

Hausmüll entsorgen

Als Hausmüll oder Restabfall werden feste, gemischte Abfälle bezeichnet, die im Rahmen einer normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne. Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich (Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle) werden in der Regel getrennt gesammelt.

Zuständige Behörde für die Abfallentsorgung im Landkreis Heilbronn ist das Landratsamt Heilbronn. Die einzelnen Abfuhrtermine sind im Abfallkalender, der durch das Landratsamt jährlich herausgegeben wird, aufgeführt.


Hinweis: Für Gewerbemüll gelten besondere Regelungen.

Zuständige Stelle
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Zuständige Stelle
Landratsamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
07131 / 994190
E-Mail senden / anzeigen
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bitte, was Sie über die Hausmülltonne entsorgen dürfen. Sie können dies im Abfallkalender des Landratsamtes nachlesen.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Sonstiges
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Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage
  • die jeweilige örtliche Satzung