Bebauungsplan „Pflege- und Seniorenheim, 1. Änderung“

  • Aufstellungsbeschluss
  • Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat der Gemeinde Talheim hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.04.2026 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Pflege- und
Seniorenheim, 1. Änderung“ gefasst. Sowie den Entwurf vom 14.04.2026 und den zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage von Talheim und umfasst das bestehen-de Pflege- und Seniorenheim in der Hundsbergstraße. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 5212/1, 5212/2 und 5212/4 mit einer Fläche von ca. 0,7 ha.

Abgrenzungskarte Seniorenheim
© Gemeinde Talheim, CC Zero

Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel der Planung ist es, den geltenden Bebauungsplan so zu ändern, dass eine
planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit für eine Arztpraxis im Plangebiet gegeben ist. Dies erfolgt durch eine textliche Ergänzung der geltenden Festsetzung zur „Art der baulichen Nutzung“. Der Nutzungskatalog für das Sondergebiet wird so erweitert, dass zusätzlich zum bisherigen Umfang auch Räume für Arztpraxen zulässig sind.

Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit der Begründung in der Zeit vom 08.05.2026 bis 19.06.2026 beim Bürgermeisteramt Talheim, Rathausplatz 18, im
Foyer, 74388 Talheim während den Dienstzeiten ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Talheim, Rathausplatz 18, 74388 Tal-heim abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben können.

Talheim, den 08.05.2026
Pascal Bopp Bürgermeister

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