Start > Aktuelles > Ehrenamtliches Engagement

Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 4 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Heilbronn und Landgericht Heilbronn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Heilbronn schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Im Schöffenamt

  • nehmen Sie an Entscheidungen in Hauptverhandlungen des Amts- und Landgerichts teil
  • sind Sie Mitglied des Gerichts und in vollem Umfang bei den Entscheidungen, z. B. über Schuld oder Unschuld und beim Strafmaß beteiligt
  • bringen Sie Ihre Lebens- und Berufserfahrung ein und unterstützen damit eine volksnahe und gerechte Urteilsfindung
  • tragen Sie dazu bei, dass Urteile wirklich „im Namen des Volkes“ gesprochen werden.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten für die Ausübung des Amtes freizustellen.
  • Voraussetzungen für das Schöffenamt
  • deutsche Staatsangehörigkeit (nach Art. 116 GG)
  • bei Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre
  • wohnhaft in der Gemeinde
  • gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Amtes und ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
  • gesicherte ökonomische Situation
  • keine Verurteilung von mehr als 6 Monaten wegen einer strafbaren Handlung und kein Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  • Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein

Charakterliche Eignung

  • Unparteilichkeit
  • selbstständige Arbeitsweise
  • Urteilsreife sowie geistige Beweglichkeit
  • hohes Verantwortungsbewusstsein

Sie möchten Schöffe werden?
Dann bewerben Sie sich für das (Jugend-)Schöffenamt bis zum 26.05.2023 bei der Gemeinde Talheim, Rathausplatz 18, 74388 Talheim (Hauptamtsleitung Frau Schleicher, Tel.: 07133 9830-20 oder sina.schleicher(at)talheim.de).

Die Formulare zur Bewerbung finden Sie hier:

Bewerbung Jungendschöffe (PDF)

Bewerbung Schöffe (PDF)

weitere Infos finden sie unter www.schoeffenwahl.de