Start > Leben und Wohnen > Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan der Gemeinde Talheim

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Talheim, Stufe 3
-Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 47 Abs. 5 BImSchG
 
Der Gemeinderat Talheim hat am 23.09.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Lärmaktionsplans der Stufe 3 gebilligt und beschlossen, diese nach § 47 d Abs. 3 BImSchG öffentlich auszulegen.
 
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel der Gemeinde Talheim ist es, Lärmschwerpunkte zu identifizieren und Gegenmaßnahmen festzulegen.
 
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Talheim wird in der Zeit vom 14.10.2019 bis 14.11.2019 (jeweils einschließlich) beim Bürgermeisteramt Talheim, Rathausplatz 18, im Foyer, 74388 Talheim, während den Dienststunden ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
 
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Talheim unter www.talheim.de eingestellt.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Talheim, Rathausplatz 18, 74388 Talheim, abgegeben werden.
 
Talheim, den 11.10.2019
 
gez. Rainer Gräßle
Bürgermeister