Gemeindenachricht

Der Bürgermeister informiert (Stand 30.04.2020)


 
1. Corona-Verordnung (Pflichten und Hinweise)
 
Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung) enthält in der ab dem 27. April 2020 gültigen Fassung erstmals Regelungen über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. In § 3 der Corona-VO heißt es hierzu, dass Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des Corona-Virus im öffentlichen Personennahverkehr, an Bahn- und Bussteigen sowie in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren, eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Von dieser Trage-Verpflichtung ausgenommen sind lediglich Personen, wenn das Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht zumutbar ist oder aber wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht. Grundsätzlich ist damit das Einkaufen im Lebensmittelmarkt, beim Metzger, beim Bäcker, im Gartencenter, Baumarkt etc. am Montag, dem 27. April 2020 nur noch dann möglich, wenn man eine solche Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Dabei ist es nicht erforderlich eine medizinische Maske nach dem sogenannten FFP-Standard zu tragen, sondern eine aus Stoff gegebenenfalls selbst genähte Mund-Nasen-Bedeckung ist ausreichend.
 
Um zu verstehen, warum es so wichtig ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, muss man wissen, dass jeder, der eine solche Bedeckung trägt, zuallererst seine Mitmenschen vor einer möglichen Infektion mit dem Corona-Virus schützt. Feinste Tröpfchen, die etwa beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgeschieden werden, können sich damit nicht mehr ungehindert ausbreiten. Wenn also jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, so werden damit auch alle geschützt. Es handelt sich dabei zwar um keinen 100 % verlässlichen Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus, aber wir können das Risiko vor einer solchen Ansteckung jedenfalls verringern. Die Stadt Jena beispielsweise hatte bereits Anfang April 2020 eine Maskenpflicht für die Bürgerinnen und Bürger erlassen, nachdem noch im März 2020 die Infektionszahlen hochgeschnellt waren. Gemäß den hierzu veröffentlichten Presseberichten konnten mit dieser Maßnahme die Infektionszahlen wieder verringert werden und schließlich gab es teilweise über mehrere Tage hinweg in Jena keine Neuinfektionen. Ein Erfolg, der uns im Kampf gegen die Corona-Pandemie Mut machen sollte, und der uns die Sinnhaftigkeit des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen aufzeigt.
 
Im Übrigen gehört das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bereits vielfach zu unserem Alltagsbild mit hinzu. Und selbst wenn derjenige, der bereits in den vergangenen Wochen hier und da eine Bedeckung getragen hat hierfür teils hämisch beäugt wurde, so wird in der kommenden Zeit wohl vielmehr derjenige beäugt werden, der keine Bedeckung trägt. Hierzu muss man auch wissen, dass ein Verstoß gegen die Trage-Verpflichtung mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
 
Nach wie vor ist es äußerst wichtig, dass Personen, bei denen eine Neuinfektion auftritt, sofort mit einem Arzt Kontakt aufnehmen und sich unmittelbar in Quarantäne begeben. Ebenso wichtig ist es, dass alle Kontaktpersonen der infizierten Person ermittelt werden und sich auch die Kontaktpersonen in Quarantäne begeben. Denn auch für den Fall, dass eine Kontaktperson selbst keine Symptome einer Corona-Virus-Erkrankung aufzeigt, so kann die Kontaktperson dennoch infiziert sein und das Virus gegebenenfalls unbemerkt verbreiten und übertragen.
 
Bislang ist es in Deutschland mit den notwendigerweise ergriffenen Maßnahmen gelungen, die ungehinderte Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und erste Erfolge gegen diese Pandemie zu erzielen. Damit wurde ein Wichtiges erreicht: Die medizinischen Kapazitäten in den deutschen Krankenhäusern zur intensivmedizinischen Versorgung von Corona-Patienten waren in den vergangenen Wochen ausreichend. Aber damit haben wir das Virus längst nicht besiegt, und aus diesen ersten kleinen Erfolgen zu schließen, dass unser gewohnter Alltag bald schon wieder einkehren würde, wäre zu kurz gedacht. Ganz im Gegenteil: Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Pandemie weitaus länger andauern kann, als wir zu Beginn angenommen hatten. Und gerade deshalb ist es wichtig, dass wir uns mit dieser Tatsache ganz bewusst auseinandersetzen und mit unserem Verhalten dazu beitragen, auch in den kommenden Wochen dem Corona-Virus zu begegnen und dieses gemeinsam zu bekämpfen.
 
Vielfach sind es ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, die zur Risikogruppe zählen und bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus oftmals mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergeht. Aber auch dann, wenn man zu keiner Risikogruppe zählen sollte, kann man an dem Corona-Virus erkranken mit teilweise gravierenden Folgen für die Gesundheit.
Deshalb ist es nach wie vor unsere gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, alles Erforderliche dafür zu tun, das Infektionsrisiko einzudämmen und damit Menschenleben zu retten.
 
 
2. Gemeindeverwaltung, Gemeindebücherei und weitere öffentliche Einrichtungen
 
Die gegebene Situation der Corona-Pandemie hat auch weiterhin Auswirkungen auf den Tagesablauf und den Betrieb von Gemeindeverwaltung, Servicecenter und Bücherei. Um das Infektionsrisiko sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung möglichst gering zu halten, wird es auch in den kommenden Wochen so sein, dass die Öffnungszeiten zunächst noch eingeschränkt bleiben. Hingegen ist es möglich, Termine sowohl im Rathaus, im Servicecenter wie auch in der Gemeindebücherei nach vorheriger Terminabsprache zu vereinbaren. Die Terminabsprachen wie auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind erforderlich, um die Hygienevorschriften einzuhalten und damit die Infektionsrisiken auf ein Minimum zu reduzieren. Dabei wird die Gemeindeverwaltung am Montag, dem 04. Mai 2020 wieder vollständig besetzt sein. Seit Mitte März dieses Jahres ist es so gewesen, dass im Besonderen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus in 2 Teams eingeteilt waren und sich bei der täglichen Arbeit Vorort am Arbeitsplatz abgewechselt haben. Im täglichen Wechsel wurde somit am Arbeitsplatz oder aber im Homeoffice gearbeitet. Auch für die Gemeindebücherei wird es zunächst so sein, dass für einen Besuch der Einrichtung eine vorherige Terminvereinbarung und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung notwendig sind. Darüber hinaus wird es Hygienevorschriften geben, wenn es darum geht, ausgeliehene Bücher und weitere Medien zurückzugeben und neue auszuleihen.
 
Im Übrigen sind alle weiteren öffentlichen Einrichtungen wie Sportplätze, Hobbyland, Spielplätze, Schlossberghalle, Kulturtreff und Treff im Schloss nach wie vor geschlossen. Wann diese Einrichtungen wieder geöffnet werden ist augenblicklich noch nicht absehbar. Dies gilt auch für die Kindergärten und Kinderkrippen. Hier werden bei Bedarf sogenannte Notbetreuungsangebote gemacht. Solche Notbetreuungsangebote gibt es auch an der Schlossbergschule Talheim. Auch hier ist es noch ungewiss, wann und wenn ja unter welchen Vorgaben und hygienischen Vorkehrungen ein Schulbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
 
 
3. Gemeindliche und private Baumaßnahmen
 
Derweil werden die bekannten Baustellen der Gemeinde Talheim nach wie vor weitergeführt. Die Bauarbeiten zur innenräumlichen Umgestaltung und Sanierung des Schulhauptgebäudes der Schlossbergschule sind entsprechend weit vorangeschritten und liegen nach wie vor im Zeitplan. Dasselbe gilt für die Arbeiten zur Erschließung des zukünftigen Wohngebietes „Graben/Vorderer Tiefer Graben“ wie auch für die Bauarbeiten zur Sanierung der Schadstellen an der rund 150 m langen Stützmauer entlang des Schlossparkes des Neuen Schlosses.
 
Eher unscheinbar haben in den zurückliegenden Wochen Tiefbauarbeiten im Gewerbegebiet „Rauher Stich“ stattgefunden, die von Seiten der Deutschen Telekom AG beauftragt worden sind. Hier erfolgt die flächendeckende Erschließung des Wirtschaftsstandortes mit modernster Glasfasertechnologie für schnellstes Internet. Sobald die Maßnahme fertiggestellt und das Angebot geschaffen ist, befindet sich die Gemeinde Talheim wenigstens für das Gewerbegebiet „Rauher Stich“ gedacht, auf der Überholspur der Datenautobahn überhaupt. Und schließlich haben Anfang April 2020 auch die privaten Bauarbeiten für die Errichtung und Umsetzung einer Pflegeeinrichtung gemeinsam mit der Errichtung von Wohnungen für betreutes Wohnen begonnen. Eine für die Gemeinde Talheim äußerst wichtige Infrastruktureinrichtung, die hier entstehen wird und gewiss ein Meilenstein für die Versorgung stationär pflegebedürftiger Menschen.
 
 
4. Gemeinderat
 
Einen regen Austausch gibt es nach wie vor zwischen dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung und zwar über eine Vielzahl von Themen und Sachverhalten hinweg. Nachdem die Gemeinderatssitzung im März 2020 der Corona-Pandemie geschuldet abgesetzt wurde, wird es nach Absprache auch im April 2020 keine Gemeinderatssitzung geben. Dennoch gab es und gibt es Beschlussfassungen zu einzelnen Sachverhalten, zu denen im Wege von sog. Umlaufbeschlüssen im schriftlichen Verfahren entschieden wurde und wird. Nach dem Sitzungskalender für das erste Halbjahr 2020 ist die nächste reguläre Gemeinderatssitzung für Montag, dem 25. Mai 2020, vorgesehen. Insoweit es die Situation zulässt, ist es aus heutiger Sicht beabsichtigt, dass diese Sitzung des Gemeinderats auch tatsächlich stattfindet. Um die Hygienevorschriften und damit verbunden die Abstandsregelungen einhalten zu können, wird hierfür in den Kulturtreff ausgewichen werden. Zur Sitzung selbst wird dann wie gewohnt über eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt eingeladen werden.
 
Bitte beachten Sie die Verhaltensvorgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Nur gemeinsam werden wir dieser überaus großen Herausforderung begegnen können, um damit das Leben vieler Menschen zu retten. Ich bin mir aber auch ganz sicher, dass wir das zusammen hinbekommen werden!
 
Ihr
Rainer Gräßle
Bürgermeister