Gemeindenachricht

Wasserentnahmen eingeschränkt



Wasserentnahmen im Landkreis eingeschränkt

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Heilbronn die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ab Mittwoch, 05. August 2020, per Allgemeinverfügung eingeschränkt.
Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung, ist bis min-destens 15. September 2020 untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöp-fen mit Handgefäßen (z. B. Gießkanne oder Eimer).
Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamts Heilbronn zugelas-senen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten Wassermenge reduziert, alle anderen zu-gelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de nachlesbar. Für Fragen wurde eine Hotline eingerichtet: 07131 994-2199.