Gemeindenachricht

Winterdienst


Winterdienst bei Eis und Schnee
 
Aufgrund der aktuellen Wetterlage möchten wir Sie zu Ihrer Information auf Ihre Reinigungs-, Räum- und Streupflichten nach der Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde Talheim hinweisen:
 
Wann muß geräumt und gestreut werden?
Wann und wie oft gestreut oder geräumt werden muß, hängt von der Wetterlage ab. Die Satzung schreibt über Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Talheim vor: Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt oder bestreut sein. Bei tagsüber (bis 22.00 Uhr) auftretender Glätte muß unverzüglich gestreut werden. Wenn tagsüber (bis 22.00 Uhr) Schnee fällt, ist zu räumen, sobald und sooft es die Sicherheit des Fußgängerverkehrs erfordert. Die Räum- und Streupflicht endet abends um 22.00 Uhr. Bei Gehwegen an Fahrbahnen ist der Schnee auf dem restlichen Teil des Gehwegs anzuhäufen. Der Rand der Fahrbahn darf nur dann mit genutzt werden, wenn der Platz auf dem Gehweg nicht ausreicht.
 
Wer ist verpflichtet zu räumen und zu streuen?
Verpflichtet sind die Eigentümer und Besitzer (Mieter und Pächter), die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder Zugang haben. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Anlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken. Streusalz soll also nicht mehr verwendet werden.
 
Warum kein Streusalz auf Gehwegen?
Salz ist schädlich für Pflanzen und Grundwasser:
Es ist einer der Schadfaktoren, der das langsame, aber sichere Absterben von Bäumen und Sträuchern mit verursacht! Aber nicht nur Pflanzen leiden unter dem Salz: Tiere bekommen wunde Pfoten, das Salz greift Schuhe, Kleidung, Straßen- und Fußwegbeläge, Metall und Beton an.
 
Womit soll gestreut werden?
Verwenden Sie zum Streuen nur Splitt, Granulat oder Asche. Umweltfreundliches Streumaterial gibt es im Einzelhandel zu kaufen. Achten Sie bitte auf den blauen Umweltengel!
 
 
Tipps für Ihren Winterdienst
  • Kümmern Sie sich rechtzeitig um Streumaterial und Räumgeräte, damit Sie beim ersten Wintereinbruch vorbereitet sind.
  • Achten Sie auf umweltfreundliches Streumaterial mit dem Umweltzeichen.
  • Sie müssen ihrer Streupflicht werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr nachgekommen sein. Die Streupflicht endet um 22.00 Uhr.

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind
  • Bitte denken Sie daran, Ihr Fahrzeug rechtzeitig für den Winter fit zu machen – insbesondere mit Winterreifen, gegebenenfalls mit Schneeketten.
  • Fahren Sie im Winter besonders vorausschauend und rechnen Sie immer mit plötzlich wechselnden Straßenverhältnissen.
  • Geben Sie den Räumfahrzeugen Vorfahrt; halten Sie bei Staus die Fahrbahnmitte und Kreuzungsbereiche frei.
  • Parken Sie bitte möglichst nah am Fahrbahnrand. Wenn möglich, steigen Sie bei Schnee und Eis auf öffentliche Verkehrsmittel um.
 
Was Sie noch beachten sollten
  • Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straßen, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist.
  • Seien Sie bitte nicht verärgert, wenn Schneereste bei Räumung der Straße wieder auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landen – dies lässt sich leider oftmals nicht vermeiden.
  • Halten Sie bitte für die Räum- und Streufahrzeuge ausreichend Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Beachten Sie dabei: Die Schneepflüge sind immerhin bis zu 3,50 m breit, das entspricht der Breite von zwei Pkws nebeneinander.
  • Denken Sie auch an die Müllabfuhr! Halten Sie die Wege zu den Abfallbehältern schneefrei.
 
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!