Gemeindenachricht

Wasserzins- Schmutzwasser und Niederschlagswassergebührenabrechnung


Wasserzins- Schmutzwasser und Niederschlagswassergebührenabrechnung 2020
                                                                                                                                                                                                                                      
Die Verbrauchsabrechnung 2020 zu den Wassergebühren und den Schmutzwassergebühren berechnet sich anhand der Verbrauchsmenge in m³ für den Zeitraum 01.01.2020 –31.12.2020 zuzüglich der Grundgebühren. Der Verbrauch wird durch Mitteilung des Wasserzählerstandes ermittelt und dient als Grundlage für die Berechnung der Vorausleistung für das Jahr 2021.
Die Verbrauchabrechnung zur Niederschlagswassergebühr 2020 berechnet sich auf der Grundlage der zu berücksichtigenden Fläche in m².
 
Bitte beachten Sie, dass für das Verbrauchjahr 2020 der Wasser- und Abwasserverbrauch für die Wasser-/Schmutzwasserabrechnung auf den 31.12.2020 hochgerechnet wird. Dies bedeutet, dass zwischen dem Tag der Ablesung und dem Stichtag der Abrechnung (31.12.2020) von der Gemeinde Talheim eine Hochrechnung unter Berücksichtigung des bisherigen gewöhnlichen Wasserverbrauchs/Abwasseranfalls ermittelt und abgerechnet wird. Die Hochrechnung, die aufgrund der Abgabenordnung AO möglich ist, wird in künftigen Jahren in gleicher Weise erfolgen.
 
 
Die Wasser-, Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren der Jahresabrechung 2020 sind spätestens am 15.03.2021 zur Zahlung fällig.
 
Folgende Tarifpreise gelten für die Abechung 2020:
Wasserzins:1,85 Euro/cbm zzgl. 5 % Umsatzsteuer
Schmutzwasser:1,74 Euro/cbm
Niederschlagswasser:0,21 Euro/m²
 
 
Abschlagszahlungen 2021
 
Mit den Jahresabrechnungsbescheiden 2020 werden auch die Abschläge für das Jahr 2021 festgesetzt. Die Fälligkeit ist jeweils der 31.3/30.6/30.9 des laufenden Jahres.
 
Es gelten folgende Tarifpreise:
Wasserzins: 1,85 Euro/cbm zzgl. 7 % Umsatzsteuer
Schmutzwasser: 1,80 Euro/cbm
Niederschlagswasser: 0,22 Euro/m²
 
Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Jahr keine gesonderten Abschlagsbescheide zugestellt werden (wichtig für Nichtabbucher!). Ebenfalls ist zu beachten, dass Regennutzungsanlagen genehmigungspflichtig sind.
Das Trinkwasser der Gemeinde Talheim ist ausschließlich aufbereitetes Bodenseewasser und ist mit 1,61 Milliol je Liter Carbonat je Liter (entsprechend ehemals 9,0 dH Gesamthärte) dem Härtebereich mittel (im Grenzbereich zum Härtebereich weich) zuzuordnen.
Bei Änderungen der Flächen zur Berechnung der Niederschlagwassergebühr, bitten wir um Mitteilung.
Bei Bedarf oder Rückfragen können Sie sich an das Steueramt - Frau Blattert - Tel.: 07133 / 9830-34 wenden.