Gemeindenachricht
Jahresrechnung 2019
Feststellung der Jahresrechnung 2019
Aufgrund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 21.06.2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Werten fest:
4.Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs.1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)
Talheim, den 21.06.2021
Rainer Gräßle
Bürgermeister
Soweit noch nicht erfolgt, werden entstandene über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen genehmigt.
Die Jahresrechnung 2019 mit Rechenschaftsbericht wird gemäß § 95 b Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom Montag, 28. Juni 2021, bis Dienstag, 06. Juli 2021, jeweils einschließlich im Rathaus Talheim, Rathausplatz 18, Gangbereich vor Zimmer 10, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Eine Ausfertigung des Beschlusses wird der Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt.
Talheim, den 21. Juni 2021
gez. Gräßle
Bürgermeister