Gemeindenachricht

Öffentliche Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen


Öffentliche Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen
Für die Sonn- und Feiertage im Monat November gelten nach dem Gesetz über die Sonntage und Feiertage vom 08.05.1995 folgende Bestimmungen:

Am Totengedenktag (21. November 2021) sind verboten:

1. Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;
2. Sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertags oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft und Volksbildung dienen;
3. Öffentliche Sportveranstaltungen bis 13:00 Uhr

Öffentliche Tanzunterhaltungen sind an Allerheiligen, wenn Allerheiligen auf die Wochentage Montag bis Freitag fällt, von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Allgemeinen Buß-und Bettag von 3 Uhr bis 24 Uhr und am Volkstrauertag und Totengedenktag von 5 Uhr bis 24 Uhr verboten.
Wir bitten um Beachtung!