Gemeindenachricht

Information für Schutzsuchende aus der Ukraine und potenzielle Vermieter


Wohnungssuche für Geflüchtete

Die Gemeinde Talheim sucht weiterhin Mietwohnungen für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge.
Wenn Sie Wohnraum frei haben und diesen gerne an die Gemeinde Talheim vermieten möchten, dann rufen Sie uns gerne an!
 
Sozialamt der Gemeinde Talheim
Telefon: 07133 9830-35

Ukrainische Staatsangehörige mit Hinwendungsort Baden-Württemberg, die privat untergebracht sind oder werden können dort vorerst bleiben.

Was muss bei privater Unterbringung zunächst getan werden?

Wir bitten insbesondere die Personen, die die private Unterbringung ermöglicht haben um Unterstützung der ukrainischen Staatsangehörigen bei nachfolgender Vorgehensweise:

  • Anmeldung am Wohnort:

Bitte melden Sie sich beim Rathaus Ihres Wohnortes (Einwohnermeldeamt) an.

Wenn Kinder keinen biometrischen Reisepass haben, bleiben sie bei den Eltern am Wohnort. Kinder müssen nicht an die Erstaufnahmeeinrichtungen verwiesen werden.

  • Postzustellung sicherstellen:

Bitte bringen Sie Ihren Namen am Briefkasten der Meldeadresse an, sodass Post seitens der Behörden und anderer Stellen ankommt. Oder geben Sie bei der Anmeldung einen alternativen Zustellungsempfänger an.

  • Registrierung bei Ausländerbehörde:

Nach einer erfolgten Anmeldung bei den Einwohnermeldeämtern werden Sie bezüglich der Registrierung vonseiten der Ausländerbehörde kontaktiert.

  • Wie erfolgt die Registrierung bei der Ausländerbehörde?

Nach einer erfolgten Anmeldung bei den Einwohnermeldeämtern werden Sie bezüglich der Registrierung vonseiten der Ausländerbehörde kontaktiert. Für die Organisation der Registrierungen ist es daher sehr wichtig, dass wir die neu zugezogenen Personen postalisch erreichen. Weiteres muss von den Personen in Bezug auf die Registrierungen nicht veranlasst werden.

  • Wohin wende ich mich mit bei weiteren aufenthaltsrechtlichen Fragen?

Bei Fragen zum weiteren Aufenthalt, insbesondere zu den ausländerrechtlichen Möglichkeiten einer rechtmäßigen Verlängerung des Aufenthalts in Deutschland, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde beim Landratsamt Heilbronn, Tel. 07131-9947400 oder Email: auslaenderamt(at)landratsamt-heilbronn.de.

Bitte beachten Sie, dass Besuche im Landratsamt Heilbronn derzeit nur nach telefonsicher Terminvereinbarung möglich sind. Einen Termin können Sie telefonisch unter 07131-9947400 oder online auf der Homepage des Landratsamtes Heilbronn unter https://www.landkreis-heilbronn.de/aktuelle-erreichbarkeit.44899.htm vereinbaren.

Bürgermeisteramt Talheim

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