Gemeindenachricht
Schozach-Bottwartalbahn
Auf Initiative der Landkreise Ludwigsburg und Heilbronn, der Stadt Heilbronn sowie den Städten und Gemeinden Abstatt, Beilstein, Flein, Großbottwar, Ilsfeld, Marbach, Murr, Oberstenfeld, Steinheim, Talheim und Untergruppenbach hat die TransportTechnologieConsult Karlsruhe (TTK) 2020 eine Machbarkeitsstudie und Standardisierte Bewertung zur Reaktivierung der Schozach-Bottwartalbahn erstellt.
Die Machbarkeitsstudie war in drei Abschnitte unterteilt:
- Südlicher Abschnitt im Landkreis Ludwigsburg von Marbach bis Beilstein entlang der alten Bottwartalbahntrasse
- Nördlicher Abschnitt im Landkreis Heilbronn von Beilstein bis Heilbronn
- Gesamtbetrachtung der beiden Abschnitte
Bei der Untersuchung hatte sich gezeigt, dass die beiden Abschnitte in den Landkreisen Ludwigsburg und Heilbronn bei einer getrennten Betrachtung keinen positiven Nutzen zeigten. Die Gesamtbetrachtung der Bahn durchgängig von Marbach bis nach Heilbronn hingegen, hierbei wurden vier denkbare Bahnstreckenvarianten untersucht, hatte ein etwas besseres Ergebnis erzielen können. Jedoch konnte auch bei dieser Betrachtungsweise kein positiver Nutzen nachgewiesen werden, sodass am Ende keiner der betrachteten Abschnitte einen förderfähigen Nutzen-Kostenfaktor nachwies.
Hinsichtlich des nördlichen Abschnittes im Landkreis Heilbronn von Beilstein bis Heilbronn wurden die nachfolgenden unterschiedlichen Bahnstreckenvarianten untersucht:
- Variante 1 Beilstein – Ilsfeld – Talheim – Heilbronn (Originaltrasse)
- Variante 2 Beilstein – Auenstein – Abstatt – Bosch – Untergruppenbach – Heilbronn
- Variante 3 Beilstein – Auenstein – Abstatt – Untergruppenbach – Donnbronn – Heilbronn
- Variante 4 Beilstein – Auenstein – Abstatt – Untergruppenbach – Donnbronn – Flein – Heilbronn
Während der Untersuchung ergab sich jedoch folgende neue Situation:
Im Februar 2020 hatte der Bundesgesetzgeber das neue Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erlassen. Allerdings stand zu diesem Zeitpunkt die zur Anwendung des GVFG erforderliche Verwaltungsvorschrift (VwV) sowie die Fortschreibung der Verfahrensanleitung zur Durchführung der Standardisierten Bewertung noch aus. Nach Vorliegen erster Erkenntnisse war aber davon auszugehen, dass die anstehenden Änderungen in den begleitenden Vorschriften Auswirkungen auf die Nutzen-Kosten-Rechnung haben würden. Daher wurde beschlossen die Studie vorerst ruhen zu lassen, bis die Inhalte/Vorgaben der neuen Förderkriterien in der Verwaltungsvorschrift und die überarbeitete Standardisierte Bewertung bekanntgegeben sind.
Mit Schreiben vom 01.07.2022 hat das Bundesverkehrsministerium die neu gefasste Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung von Verkehrsinfrastrukturinvestitionen des ÖPNV (Version 2016+) eingeführt. Sie stellt ab sofort die Grundlage für alle neu zu erstellenden Nutzen-Kosten-Untersuchungen nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung dar und ist für alle Vorhaben nach dem Bundes-GVFG anzuwenden. Es gelten nun neue Bewertungsmaßstäbe für die Finanzierung von Projekten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf der Schiene:
In Zukunft sollen deutlich mehr Projekte für eine finanzielle Beteiligung durch den Bund in Frage kommen. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit fallen nun z.B. die Faktoren Klima- und Umweltschutz, Verkehrsverlagerung und Daseinsvorsorge stärker ins Gewicht.
Im August 2022 haben die Landkreise Heilbronn und Ludwigsburg und die Stadt Heilbronn den Gutachter TTK mit der Überarbeitung des Standes der Machbarkeitsstudie („Upgrade“) sowie die Standardisierte Bewertung nach dem neuen Verfahren 2016+ beauftragt. Alle Optimierungspotenziale aus der neuen Verfahrensanleitung und die seitens des Gutachters VWI 2021 evaluierte Studie wurden eingearbeitet (VWI Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH, Stuttgart). Das „Upgrade“ sollte als Grundlage dienen (sofern dessen Ergebnis über dem Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) 1 liegen würde), um auf die Zuwendungsgeber Bund und Land im Rahmen einer neuen Standardisierten Bewertung 2016+ zuzugehen.
Laut den ersten vorliegenden Ergebnissen des „Upgrades“, die aber noch Anpassungen erfordern, konnten alle vier möglichen Varianten einen Wert über dem erforderlichen Nutzen-Kosten-Indikator von 1 erreichen:
· Variante 1 (Schozachtal) 1,91
· Variante 2 (Bosch, L 1111) 1,87
· Variante 3 (A 81, L 1111) 1,78
· Variante 4 (A 81, Flein) 1,59
Dieses Ergebnis bedeutet, dass grundsätzlich alle vier Varianten förderwürdig wären. Damit in der Folge Gespräche mit den Zuwendungsgebern (Bund und Land) im Rahmen der Standardisierten Bewertung geführt werden können, muss vorab zwingend die Entscheidung für eine Bahnstreckenvariante getroffen werden. Vorbereitend für diese Entscheidung galt es, eine Priorisierung für die vier bekannten möglichen Bahnstreckenvarianten auszuarbeiten. Hierfür sollten zunächst die nachfolgend aufgeführten Fragestellungen durch den Gutachter TTK geklärt werden:
- Wird das Projekt Schozach-Bottwartal-Bahn seitens des Bundes/des Landes als ein gemeinsames Projekt anerkannt, das zwei Landkreise und die Stadt Heilbronn durchläuft?
- Mit welcher Förderung nach dem Bundesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BGVFG) kann bei den jeweiligen Varianten gerechnet werden?
- Welche Kosten bleiben daraus folgend ungefähr auf der kommunalen Seite?
- Ist seriös eine ungefähre Abschätzung darüber möglich, welche Betriebskosten das Land übernimmt und für welche Betriebskosten die Gemeinden und der Landkreis bei den jeweiligen Varianten aufkommen müssten?
- Zudem sollen die Kostenrisiken bei der erforderlichen Infrastruktur für die vier Bahnstreckenvarianten genauer untersucht und kategorisiert werden.
Am Dienstag, 25.07.2023, wurde die Machbarkeitsstudie und Standardisierte Bewertung für eine Bahnstreckenverbindung von Marbach nach Heilbronn erstmals in einer öffentlichen Veranstaltung präsentiert. Hierzu hatten die Landkreise Heilbronn und Ludwigsburg in die Reblandhalle in Neckarwestheim eingeladen. Die bei dieser öffentlichen Veranstaltung vorgestellte Powerpointpräsentation „Machbarkeitsstudie und Standardisierte Bewertung für eine BOStrab-Verbindung von Marbach nach Heilbronn – Vorstellung der aktualisierten Gesamtergebnisse“ mit Stand 25.07.2023 finden Sie hier.
Aus der Zusammenfassung zu diesen Präsentationsunterlagen ergibt sich, dass mit Bezug auf die Infrastruktur die Bahnstreckenvariante 1 (Schozachtal Originaltrasse) und die Bahnstreckenvariante 3 (A 81, L1111) die geringsten baulichen Risiken aufweisen würden. Ebenfalls würden sich bei den Bahnstreckenvarianten 1 und 3 die geringsten kommunalen Eigenanteile bei den Betriebskosten ergeben. Schließlich wird zu möglichen Förderquoten der erforderlichen Investitionen wegen ausgeführt, dass ohne einen konkreten Förderantrag keine verlässlichen Aussagen hierzu möglich seien. Tendenziell sei aber bei der Bahnstreckenvariante 1 (Schozachtal Originaltrasse) mit der höchsten Förderquote bzw. mit den geringsten kommunalen Eigenanteilen zu rechnen.
Es bleibt anzumerken, dass seitens des Gutachters TTK auch eine Kombivariante untersucht worden ist, wonach die Bahnstreckenvarianten 1 und 3 über eine alternierende Linienführung über Talheim/Ilsfeld bzw. über Untergruppenbach miteinander kombiniert würden. Jedoch wurde die Weiterverfolgung dieser Kombivariante vonseiten der Gutachter nicht empfohlen. Grund hierfür sei es, dass insgesamt nach Abschätzung der Nutzen-Kosten-Quotient zunächst bei knapp unter 1,2 liegen würde. Der Wert würde bei einer Sensibilitätsbetrachtung der Infrastrukturkosten am Ende mit Sicherheitszuschlägen von 30 % nach Einschätzung der TTK auf einen Wert unter 1,0 sinken.
Nach den Sommerferien wird es in den Anrainergemeinden einer möglichen Bahnstreckenführung zwischen Marbach und Heilbronn Informationsveranstaltungen geben. Bei diesen Veranstaltungen werden neben Vertretern des Landkreises Heilbronn, im Besondern auch die Vertreter der TransportTechnologie-Consult Karlsruhe GmbH dabei sein, um Machbarkeitsstudie und Standardisierte Bewertung für eine BOStrab-Verbindung im Detail den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. Der Termin für eine solche Informationsveranstaltung für die Gemeinde Talheim wird rechtzeitig sowohl über die Homepage der Gemeinde Talheim wie auch über das Mitteilungsblatt bekanntgegeben werden. Die Talheimer Bürgerinnen und Bürger sind hierzu bereits heute herzlich eingeladen.
Ungeachtet dessen wird sich der Gemeinderat nach der Sommerpause im Rahmen seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montag, dem 25.09.2023, mit dem Thema Schozach-Bottwartalbahn befassen.
Machbarkeitsstudie Bahnstreckenvarianten I – IV:
Präsentation der Machbarkeitsstudie Stand Sept/Okt 2023
Lageplan Landkreis Heilbronn
Lageplan Landkreis Ludwigsburg
Lageplan Gesamt
Pläne Stand Sept/Okt 2023: